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Ratgeber / Arbeitsgericht

Arbeitsgericht: wie das Verfahren als Kraftfahrer wirklich abläuft

Du kannst deine Klage selbst einreichen — sogar mündlich bei Gericht zu Protokoll — und wenn die Sache sich im ersten Termin vergleichsweise erledigt, fallen überhaupt keine Gerichtskosten an. Hier der Ablauf Schritt für Schritt, mit den Paragraphen dazu.

Viele Fahrer schrecken vor dem Gericht zurück, weil sie Anwalt, Vorschuss und jahrelange Verfahren vermuten. Im deutschen Arbeitsgerichtsverfahren stimmt davon in der ersten Instanz fast nichts. Was du wissen musst, ist eher, wie es abläuft und wo es dich trotzdem etwas kosten kann.

1. Klage einreichen — auch ohne Anwalt und ohne Formular

Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang (§ 11 ArbGG): Du kannst dich selbst vertreten. Die Klage lässt sich schriftlich einreichen — oder du gehst zur Rechtsantragstelle des Gerichts und gibst sie dort zu Protokoll. Der Rechtspfleger nimmt sie auf; eine Rechtsberatung findest du dort allerdings nicht.

Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht am Ort deiner Arbeit oder am Sitz des Arbeitgebers. Bei Fernverkehr lohnt sich hier eine kurze Rückfrage bei der Rechtsantragstelle, bevor du einreichst.

2. Der Gütetermin: der erste und meist entscheidende Termin

Die mündliche Verhandlung beginnt mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der gütlichen Einigung — der Güteverhandlung (§ 54 ArbGG). Sie wird meist wenige Wochen nach Klageeingang angesetzt.

Endet es hier, kostet das Gericht nichts

Erledigt sich der Rechtsstreit im Gütetermin durch Vergleich — oder nimmst du die Klage zurück —, entfallen die Gerichtskosten vollständig. Gebühren entstehen erst, wenn das Verfahren weitergeführt wird.

Genau deshalb ist es wichtig, mit einer bezifferten Forderung zu erscheinen: Monat, Stundenzahl, Betrag. Wer nur „zu wenig Lohn“ behauptet, hat im Gütetermin nichts, worüber sich verhandeln ließe.

3. Kein Vergleich? Dann der Kammertermin

Scheitert die Güteverhandlung, setzt das Gericht einen Kammertermin an — in der Regel einige Monate später. Die Kammer besteht dann aus dem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, je einer von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Hier wird Beweis erhoben und, wenn nötig, durch Urteil entschieden.

Das ist die Phase, in der deine Fahrerkarte zählt: Das Bundesarbeitsgericht verlangt vom Arbeitnehmer eine tageweise Darlegung von Beginn und Ende der Arbeit, und die Karte liefert genau das.

4. Was es dich kostet — und die deutsche Besonderheit

Gerichtskosten fallen nur an, wenn das Verfahren über den Gütetermin hinaus geführt wird. Aber Vorsicht bei den Anwaltskosten: In der ersten Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten (§ 12a ArbGG). Jede Seite trägt ihren Anwalt selbst — auch wenn sie gewinnt.

Praktische Folge: Bei kleineren Forderungen kann der eigene Anwalt teurer sein als der Streitwert. Mitglieder einer Gewerkschaft bekommen den Rechtsschutz von dort; sonst kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.

🛠 Zwei Dokumente für den Termin — in wenigen Minuten

TruckerMaster liest deine Fahrerkarte, vergleicht sie mit deinen Lohnabrechnungen und findet die fehlenden Stunden. Daraus erstellt es zwei Unterlagen: eine bezifferte Aufstellung Monat für Monat und ein fertiges Schreiben an den Arbeitgeber — genau das, was du brauchst, um mit einer Zahl statt mit einem Vorwurf zu erscheinen. Prüfen ist kostenlos.

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5. Berufung: ab 600 Euro

Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt (§ 64 ArbGG). Sie ist möglich, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 Euro übersteigt, wenn es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht, oder wenn das Arbeitsgericht sie im Urteil zugelassen hat.

6. Vorher: die Ausschlussfrist nicht verpassen

Bevor du überhaupt an das Gericht denkst, prüfe die Ausschlussfrist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag: Wer seine Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist — meist drei Monate — schriftlich geltend macht, verliert sie, ganz unabhängig davon, wie gut die Beweise sind. Der Weg beginnt also mit einem Schreiben an den Arbeitgeber, nicht mit einer Klage.

Rechtsgrundlagen

Die Links führen direkt zum amtlichen Gesetzestext des Arbeitsgerichtsgesetzes.

Allgemeine Information, Stand August 2026 — keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag, der geltende Tarifvertrag und die Zuständigkeitsregeln des angerufenen Gerichts. Im Zweifel: Gewerkschaft, Rechtsantragstelle oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.