Arbeitsgericht: So fordern Sie als LKW-Fahrer unbezahlte Stunden und Kosten ein
Aktualisiert am 13. Juni 2026
Wenn der Dialog mit dem Arbeitgeber nicht mehr ausreicht, ist das Arbeitsgericht (Conseil de Prud'hommes) der Weg, um unbezahlte Überstunden oder Reisekosten zurückzufordern. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie wissen und vorbereiten müssen.
Das Arbeitsgericht (Conseil de Prud'hommes) ist das Gericht, das Streitigkeiten zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber entscheidet: Lohn, Überstunden, Kosten, Vertragsauflösung … Im Transportwesen gehören Fälle mit Überstunden und unbezahlten Reisekosten zu den häufigsten.
1. Zunächst den gütlichen Weg versuchen
Vor dem Gericht sollte man zunächst den Arbeitgeber anschreiben (am besten per Einschreiben), die geschuldeten Beträge darlegen und deren Begleichung fordern. Dieser Schritt hinterlässt einen Nachweis, zeigt den guten Willen und klärt die Situation manchmal ohne weitere Schritte. Bewahren Sie von allem eine Kopie auf.
2. Die Verjährungsfrist: 3 Jahre zum Handeln
Lohnzahlungsklagen unterliegen grundsätzlich einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Sie können Beträge für die letzten drei Jahre einfordern und bei Vertragsauflösung für die drei Jahre vor der Auflösung. Mit anderen Worten: Je länger Sie warten, desto mehr ältere Ansprüche verlieren Sie. Das ist der erste Grund, nicht zu zögern.
3. Die zu sammelnden Beweise
Bei Überstunden müssen Sie nicht alles alleine beweisen: Sie müssen hinreichend genaue Angaben zu den geleisteten Stunden vorlegen; danach muss der Arbeitgeber mit eigenen Belegen antworten. Je besser Ihre Akte, desto solider Ihr Fall. Sammeln Sie insbesondere:
- 💳Die Daten Ihrer Fahrerkarte und Ihrer Scheiben/Ausdrucke (Lenk- und Arbeitszeiten).
- 📄Ihre Gehaltsabrechnungen für den betreffenden Zeitraum.
- 🗓️Ihre Dienstpläne, Tourenpläne, Fahrtaufträge.
- ✉️Schriftliche Mitteilungen (SMS, E-Mails), die Ihre Arbeitszeiten oder Anweisungen belegen.
- 📊Eine klare Aufstellung der geforderten Stunden/Kosten, Monat für Monat.
4. Der Verfahrensablauf
- Einreichung beim zuständigen Arbeitsgericht (Antrag mit detaillierten, bezifferten Forderungen).
- Schlichtung: eine erste Phase, in der eine gütliche Einigung angestrebt wird.
- Urteil: Bei keiner Einigung wird die Sache auf Grundlage der Unterlagen beider Parteien entschieden.
- Sie können sich alleine vertreten, sich von einem Gewerkschaftsvertreter oder einem Anwalt unterstützen lassen (nicht vorgeschrieben, aber oft sinnvoll).
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