TruckerMaster
Guides / Einstufung von Verstößen

VERORDNUNG (EU) 2016/403 DER KOMMISSION

Europäische Einstufung von Verstößen im Straßenverkehr: die vier Schweregrade

vom 18. März 2016

Die Verordnung (EU) 2016/403 ordnet jeden Verstoß einem Schweregrad zu. Diese Seite gibt ihre Tabellen in der deutschen Fassung wieder, wie sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Warum diese Einstufung für Fahrer zählt

Ein Verstoß ist nicht nur ein Bußgeld. Der festgehaltene Grad wirkt sich auf die Zuverlässigkeit des Unternehmens aus: Drei schwerwiegende Verstöße pro Fahrer und Jahr gelten als ein sehr schwerwiegender Verstoß, und wiederholte sehr schwerwiegende Verstöße lösen ein nationales Verfahren aus, das die Lizenz kosten kann. Auf welcher Seite einer Schwelle man steht, ist also keine Kleinigkeit für Juristen.

Die Schwellen sind beziffert, und sie liegen eng beieinander. Zehn Minuten mehr am Steuer heben den Grad ohne Vorwarnung an: Die Tabellen unten zeigen genau, wo die Grenzen verlaufen.

Die vier Grade, wie die Verordnung sie benennt

MSI
schwerste Verstöße
VSI
sehr schwerwiegender Verstoß
SI
schwerwiegender Verstoß
MI
geringfügiger Verstoß

Definitionen aus der Fußnote des Amtsblatts.

So liest man die Tabellen

Jede Zeile ist ein Verstoß, mit seiner Rechtsgrundlage und – sofern die Verordnung eine festlegt – der bezifferten Schwelle, die den Grad bestimmt. Die Grenzen sind wortgetreu übernommen: „9 Std. < … < 10 Std.“ schließt genau neun Stunden aus, „10 Std. ≤ … < 11 Std.“ schließt zehn Stunden ein. Das Kreuz des amtlichen Textes wird hier zur Kennzeichnung des Grades am Zeilenende.

ANHANG III

Dieser Anhang ersetzt Anhang III der Richtlinie 2006/22/EG: Er ist das Raster der Straßenkontrolle. Er ergänzt den geringfügigen Grad und schlüsselt die Schwellen nach Stufen auf.

1. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006

1. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI / MI
A Fahrpersonal
A1Artikel 5 Absatz 1Nichteinhaltung des Mindestalters für SchaffnerSI
B Lenkzeiten
B1Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std., sofern die Verlängerung auf 10 Std. nicht gestattet ist9 Std. < … < 10 Std.MI
B2Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std., sofern die Verlängerung auf 10 Std. nicht gestattet ist10 Std. ≤ … < 11 Std.SI
B3Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std., sofern die Verlängerung auf 10 Std. nicht gestattet ist11 Std. ≤ …VSI
B4Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std. um mindestens 50 % ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden13,5 Std. ≤ … und keine Fahrtunterbrechung/RuhezeitMSI
B5Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der verlängerten täglichen Lenkzeit von 10 Std., sofern die Verlängerung gestattet ist10 Std. < … < 11 Std.MI
B6Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der verlängerten täglichen Lenkzeit von 10 Std., sofern die Verlängerung gestattet ist11 Std. ≤ … < 12 Std.SI
B7Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der verlängerten täglichen Lenkzeit von 10 Std., sofern die Verlängerung gestattet ist12 Std. ≤ …VSI
B8Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 10 Std. um mindestens 50 % ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden15 Std. ≤ … und keine Fahrtunterbrechung/RuhezeitMSI
B9Artikel 6 Absatz 2Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit56 Std. < … < 60 Std.MI
B10Artikel 6 Absatz 2Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit60 Std. ≤ … < 65 Std.SI
B11Artikel 6 Absatz 2Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit65 Std. ≤ … < 70 Std.VSI
B12Artikel 6 Absatz 2Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit um mindestens 25 %70 Std. ≤ …MSI
B13Artikel 6 Absatz 3Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen90 Std. < … < 100 Std.MI
B14Artikel 6 Absatz 3Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen100 Std. ≤ … < 105 Std.SI
B15Artikel 6 Absatz 3Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen105 Std. ≤ … < 112,5 Std.VSI
B16Artikel 6 Absatz 3Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen um mindestens 25 %112, 5 Std. ≤ …MSI
C Fahrtunterbrechungen
C1Artikel 7Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Std. vor Fahrtunterbrechung4,5 Std. < … < 5 Std.MI
C2Artikel 7Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Std. vor Fahrtunterbrechung5 Std. ≤ … < 6 Std.SI
C3Artikel 7Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Std. vor Fahrtunterbrechung6 Std. ≤ …VSI
D Ruhezeiten
D1Artikel 8 Absatz 2Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 11 Std., sofern keine reduzierte tägliche Ruhezeit gestattet ist10 Std. ≤ … < 11 Std.MI
D2Artikel 8 Absatz 2Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 11 Std., sofern keine reduzierte tägliche Ruhezeit gestattet ist8,5 Std. ≤ … < 10 Std.SI
D3Artikel 8 Absatz 2Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 11 Std., sofern keine reduzierte tägliche Ruhezeit gestattet ist… < 8,5 Std.VSI
D4Artikel 8 Absatz 2Unzureichende reduzierte tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std., sofern die reduzierte Ruhezeit gestattet ist8 Std. ≤ … < 9 Std.MI
D5Artikel 8 Absatz 2Unzureichende reduzierte tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std., sofern die reduzierte Ruhezeit gestattet ist7 Std. ≤ … < 8 Std.SI
D6Artikel 8 Absatz 2Unzureichende reduzierte tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std., sofern die reduzierte Ruhezeit gestattet ist… < 7 Std.VSI
D7Artikel 8 Absatz 2Unzureichende aufgeteilte tägliche Ruhezeit von weniger als 3 Std. + 9 Std.3 Std. + [8 Std. ≤ … < 9 Std.]MI
D8Artikel 8 Absatz 2Unzureichende aufgeteilte tägliche Ruhezeit von weniger als 3 Std. + 9 Std.3 Std. + [7 Std. ≤ … < 8 Std.]SI
D9Artikel 8 Absatz 2Unzureichende aufgeteilte tägliche Ruhezeit von weniger als 3 Std. + 9 Std.3 Std. + [… < 7 Std.]VSI
D10Artikel 8 Absatz 5Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std. bei Mehrfahrerbetrieb8 Std. ≤ … < 9 Std.MI
D11Artikel 8 Absatz 5Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std. bei Mehrfahrerbetrieb7 Std. ≤ … < 8 Std.SI
D12Artikel 8 Absatz 5Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std. bei Mehrfahrerbetrieb… < 7 Std.VSI
D13Artikel 8 Absatz 6Unzureichende reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 24 Std.22 Std. ≤ … < 24 Std.MI
D14Artikel 8 Absatz 6Unzureichende reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 24 Std.20 Std. ≤ … < 22 Std.SI
D15Artikel 8 Absatz 6Unzureichende reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 24 Std.… < 20 Std.VSI
D16Artikel 8 Absatz 6Unzureichende wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Std., sofern keine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gestattet ist42 Std. ≤ … < 45 Std.MI
D17Artikel 8 Absatz 6Unzureichende wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Std., sofern keine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gestattet ist36 Std. ≤ … < 42 Std.SI
D18Artikel 8 Absatz 6Unzureichende wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Std., sofern keine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gestattet ist… < 36 Std.VSI
D19Artikel 8 Absatz 6Überschreitung von sechs aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit… < 3 Std.MI
D20Artikel 8 Absatz 6Überschreitung von sechs aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit3 Std. ≤ … < 12 Std.SI
D21Artikel 8 Absatz 6Überschreitung von sechs aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit12 Std. ≤ …VSI
E 12-Tage-Ausnahmeregelung
E1Artikel 8 Absatz 6aÜberschreitung von zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach einer vorangegangenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit… < 3 Std.MI
E2Artikel 8 Absatz 6aÜberschreitung von zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach einer vorangegangenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit3 Std. ≤ … < 12 Std.SI
E3Artikel 8 Absatz 6aÜberschreitung von zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach einer vorangegangenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit12 Std. ≤ …VSI
E4Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe b Ziffer iiWöchentliche Ruhezeit nach zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen65 Std. < … ≤ 67 Std.SI
E5Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe b Ziffer iiWöchentliche Ruhezeit nach zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen… ≤ 65 Std.VSI
E6Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe dLenkdauer von mehr als 3 Std. zwischen 22.00 und 6.00 Uhr vor der Pause, sofern das Fahrzeug nicht mit mehreren Fahrern besetzt ist3 Std. < … < 4,5 Std.SI
E7Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe dLenkdauer von mehr als 3 Std. zwischen 22.00 und 6.00 Uhr vor der Pause, sofern das Fahrzeug nicht mit mehreren Fahrern besetzt ist4,5 Std. ≤ …VSI
F Arbeitsorganisation
F1Artikel 10 Absatz 1Verknüpfung von Lohn und zurückgelegter Strecke bzw. Menge der beförderten GüterVSI
F2Artikel 10 Absatz 2Keine oder mangelhafte Organisation der Arbeit des Fahrers, keine Anweisungen für den Fahrer, um ihm die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu ermöglichen, oder fehlerhafte AnweisungenVSI

2. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) (Fahrtenschreiber)

2. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) (Fahrtenschreiber)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI / MI
G Einbau des Fahrtenschreibers
G1Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 2Fehlen bzw. Nichtbenutzung eines typgenehmigten Fahrtenschreibers (z. B.: Fahrtenschreiber nicht von Einbaubetrieben, Werkstätten und Fahrzeugherstellern eingebaut, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dafür zugelassen sind, Verwendung eines Fahrtenschreibers, dem die erforderliche, von einem zugelassenen Einbaubetrieb, einer zugelassenen Werkstatt oder einem zugelassenen Fahrzeughersteller vorgenommene oder ersetzte Plombierung fehlt, oder Verwendung eines Fahrtenschreibers ohne Einbauplakette)MSI
H Benutzung von Fahrtenschreibern, Fahrerkarten oder Schaublättern
H1Artikel 23 Absatz 1Verwendung eines nicht durch eine zugelassene Werkstatt nachgeprüften FahrtenschreibersVSI
H2Artikel 27Fahrer besitzt und/oder benutzt mehr als eine eigene FahrerkarteVSI
H3Artikel 27Verwendung einer gefälschten Fahrerkarte (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte)MSI
H4Artikel 27Verwendung einer Fahrerkarte durch einen Fahrer, der nicht der Inhaber ist (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte)MSI
H5Artikel 27Verwendung einer Fahrerkarte, die aufgrund falscher Erklärungen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte)MSI
H6Artikel 32 Absatz 1Fahrtenschreiber funktioniert nicht ordnungsgemäß (z. B.: Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß nachgeprüft, kalibriert und verplombt)VSI
H7Artikel 32 Absatz 1 und Artikel 33 Absatz 1Fahrtenschreiber wird nicht ordnungsgemäß verwendet (z. B.: absichtlicher, freiwilliger oder erzwungener Missbrauch, mangelnde Anweisungen zur richtigen Verwendung usw.)VSI
H8Artikel 32 Absatz 3Verwendung einer betrügerischen Vorrichtung, durch die die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers verändert werden könnenMSI
H9Artikel 32 Absatz 3Verfälschung, Verschleierung, Unterdrückung oder Vernichtung der auf dem Schaublatt aufgezeichneten Daten oder der im Fahrtenschreiber und/oder auf der Fahrerkarte gespeicherten oder von diesen heruntergeladenen DatenMSI
H10Artikel 33 Absatz 2Unternehmen bewahrt Schaublätter, Ausdrucke und heruntergeladene Daten nicht aufVSI
H11Artikel 33 Absatz 2Aufgezeichnete und gespeicherte Daten sind nicht mindestens ein Jahr lang verfügbarVSI
H12Artikel 34 Absatz 1Falsche Benutzung von Schaublättern/FahrerkartenVSI
H13Artikel 34 Absatz 1Unerlaubte Entnahme von Schaublättern oder der Fahrerkarte, die sich auf die Aufzeichnung der einschlägigen Daten auswirktVSI
H14Artikel 34 Absatz 1Schaublatt oder Fahrerkarte wurde über den Zeitraum, für den es/sie bestimmt ist, hinaus verwendet, mit DatenverlustVSI
H15Artikel 34 Absatz 2Benutzung angeschmutzter oder beschädigter Schaublätter oder Fahrerkarten, Daten nicht lesbarVSI
H16Artikel 34 Absatz 3Keine Eingabe von Hand, wenn vorgeschriebenVSI
H17Artikel 34 Absatz 4Verwendung eines falschen Schaublatts oder Fahrerkarte nicht im richtigen Steckplatz eingeschoben (Mehrfahrerbetrieb)SI
H18Artikel 34 Absatz 5Falsche Betätigung der SchaltvorrichtungVSI
I Vorlegen von Angaben
I1Artikel 36Verweigerung der KontrolleVSI
I2Artikel 36Aufzeichnungen für den laufenden Tag und die vorherigen 28 Tage können nicht vorgelegt werdenVSI
I3Artikel 36Aufzeichnungen der Fahrerkarte (falls der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist) können nicht vorgelegt werdenVSI
I4Artikel 36Am Tag der Kontrolle und an den vorherigen 28 Tagen erstellte handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke können nicht vorgelegt werdenVSI
I5Artikel 36Fahrerkarte (falls der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist) kann nicht vorgelegt werdenVSI
J Fehlfunktion
J1Artikel 37 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 1Reparatur des Fahrtenschreibers nicht von einem zugelassenen Einbaubetrieb oder einer zugelassenen Werkstatt durchgeführtVSI
J2Artikel 37 Absatz 2Fahrer vermerkt nicht alle vom Fahrtenschreiber während einer Betriebsstörung oder Fehlfunktion nicht mehr einwandfrei aufgezeichneten AngabenVSI

ANHANG I — Einstufung von schwerwiegenden Verstößen

Dieser Anhang dient der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Verkehrsunternehmers. Er kennt keinen geringfügigen Grad: Ein geringfügiger Verstoß wirkt sich nicht auf die Lizenz aus.

In der folgenden Tabelle sind die Kategorien und Arten von schwerwiegenden Verstößen gegen die Unionsvorschriften für den gewerblichen Straßenverkehr aufgeführt, unterteilt in drei Kategorien je nach Schweregrad entsprechend der von ihnen ausgehenden potenziellen Gefahr tödlicher oder schwerer Verletzungen.

1. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) (Lenk- und Ruhezeiten)

1. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) (Lenk- und Ruhezeiten)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
Fahrpersonal
1.Artikel 5 Absatz 1Nichteinhaltung des Mindestalters für SchaffnerSI
Lenkzeiten
2.Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std., sofern die Verlängerung auf 10 Std. nicht gestattet ist10 Std. ≤ … < 11 Std.SI
3.Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std., sofern die Verlängerung auf 10 Std. nicht gestattet ist11 Std. ≤ …VSI
4.Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 9 Std. um mindestens 50 % ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden13,5 Std. ≤ … und keine Fahrtunterbrechung/RuhezeitMSI
5.Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der verlängerten täglichen Lenkzeit von 10 Std., sofern die Verlängerung gestattet ist11 Std. ≤ … < 12 Std.SI
6.Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der verlängerten täglichen Lenkzeit von 10 Std., sofern die Verlängerung gestattet ist12 Std. ≤ …VSI
7.Artikel 6 Absatz 1Überschreitung der täglichen Lenkzeit von 10 Std. um mindestens 50 % ohne Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden15 Std. ≤ … und keine Fahrtunterbrechung/RuhezeitMSI
8.Artikel 6 Absatz 2Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit60 Std. ≤ … < 65 Std.SI
9.Artikel 6 Absatz 2Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit65 Std. ≤ … < 70VSI
10.Artikel 6 Absatz 2Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit um mindestens 25 %70 Std. ≤ …MSI
11.Artikel 6 Absatz 3Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen100 Std. ≤ … < 105 Std.SI
12.Artikel 6 Absatz 3Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen105 Std. ≤ … < 112,5 Std.VSI
13.Artikel 6 Absatz 3Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen um mindestens 25 %112, 5 Std. ≤ …MSI
Fahrtunterbrechungen
14.Artikel 7Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Std. vor Fahrtunterbrechung5 Std. ≤ … < 6Std.SI
15.Artikel 7Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Std. vor Fahrtunterbrechung6 Std. ≤ …VSI
Ruhezeiten
16.Artikel 8 Absatz 2Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 11 Std., sofern keine reduzierte tägliche Ruhezeit gestattet ist8,30 Std. ≤ … < 10 Std.SI
17.Artikel 8 Absatz 2Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 11 Std., sofern keine reduzierte tägliche Ruhezeit gestattet ist… < 8,5 Std.VSI
18.Artikel 8 Absatz 2Unzureichende reduzierte tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std., sofern die reduzierte Ruhezeit gestattet ist7 Std. ≤ … < 8 Std.SI
19.Artikel 8 Absatz 2Unzureichende reduzierte tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std., sofern die reduzierte Ruhezeit gestattet ist… < 7 Std.VSI
20.Artikel 8 Absatz 2Unzureichende aufgeteilte tägliche Ruhezeit von weniger als 3 Std. + 9 Std.3 Std. + [7 Std. ≤ … < 8 Std.]SI
21.Artikel 8 Absatz 2Unzureichende aufgeteilte tägliche Ruhezeit von weniger als 3 Std. + 9 Std.3 Std. + [… < 7 Std.]VSI
22.Artikel 8 Absatz 5Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std. bei Mehrfahrerbetrieb7 Std. ≤ … < 8 Std.SI
23.Artikel 8 Absatz 5Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std. bei Mehrfahrerbetrieb… < 7 Std.VSI
24.Artikel 8 Absatz 6Unzureichende reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 24 Std.20 Std. ≤ … < 22 Std.SI
25.Artikel 8 Absatz 6Unzureichende reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 24 Std.… < 20 Std.VSI
26.Artikel 8 Absatz 6Unzureichende wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Std., sofern keine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gestattet ist36 Std. ≤ … < 42 Std.SI
27.Artikel 8 Absatz 6Unzureichende wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Std., sofern keine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gestattet ist… < 36 Std.VSI
28Artikel 8 Absatz 6Überschreitung von sechs aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit3 Std. ≤ … < 12 Std.SI
28Artikel 8 Absatz 6Überschreitung von sechs aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit12 Std. ≤ …VSI
12-Tage-Ausnahmeregelung
29.Artikel 8 Absatz 6aÜberschreitung von zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach Ende e vorangegangenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit3 Std. ≤ … < 12 Std.SI
29.Artikel 8 Absatz 6aÜberschreitung von zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach Ende e vorangegangenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit12 Std. ≤ …VSI
30.Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe b Ziffer iiWöchentliche Ruhezeit nach zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen65 Std. < … ≤ 67 Std.SI
30.Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe b Ziffer iiWöchentliche Ruhezeit nach zwölf aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen… ≤ 65 Std.VSI
31.Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe dLenkdauer von mehr als 3 Std. zwischen 22.00 und 6.00 Uhr vor der Pause, sofern das Fahrzeug nicht mit mehreren Fahrern besetzt ist3 Std. < … < 4,5 Std.SI
31.Artikel 8 Absatz 6a Buchstabe dLenkdauer von mehr als 3 Std. zwischen 22.00 und 6.00 Uhr vor der Pause, sofern das Fahrzeug nicht mit mehreren Fahrern besetzt ist4,5 Std. ≤ …VSI
Arbeitsorganisation
32.Artikel 10 Absatz 1Verknüpfung von Lohn und zurückgelegter Strecke bzw. Menge der beförderten GüterVSI
33.Artikel 10 Absatz 2Keine oder mangelhafte Organisation der Arbeit des Fahrers, keine Anweisungen für den Fahrer, um ihm die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu ermöglichen, oder fehlerhafte AnweisungenVSI

2. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) (Fahrtenschreiber)

2. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) (Fahrtenschreiber)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
Einbau des Fahrtenschreibers
1.Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 22Fehlen bzw. Nichtbenutzung eines typgenehmigten Fahrtenschreibers (z. B.: Fahrtenschreiber nicht von Einbaubetrieben, Werkstätten und Fahrzeugherstellern eingebaut, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dafür zugelassen sind, Verwendung eines Fahrtenschreibers, dem die erforderliche, von einem zugelassenen Einbaubetrieb, einer zugelassenen Werkstatt oder einem zugelassenen Fahrzeughersteller vorgenommene oder ersetzte Plombierung fehlt, oder Verwendung eines Fahrtenschreibers ohne Einbauplakette)MSI
Benutzung von Fahrtenschreibern, Fahrerkarten oder Schaublättern
2.Artikel 23 Absatz 1Verwendung eines nicht durch eine zugelassene Werkstatt nachgeprüften FahrtenschreibersVSI
3.Artikel 27Fahrer besitzt und/oder benutzt mehr als eine eigene FahrerkarteVSI
4.Artikel 27Verwendung einer gefälschten Fahrerkarte (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte)MSI
5.Artikel 27Verwendung einer Fahrerkarte durch einen Fahrer, der nicht der Inhaber ist (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte)MSI
6.Artikel 27Verwendung einer Fahrerkarte, die aufgrund falscher Erklärungen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte)MSI
7.Artikel 32 Absatz 1Fahrtenschreiber funktioniert nicht einwandfrei (z. B.: Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß nachgeprüft, kalibriert und verplombt)VSI
8.Artikel 32 Absatz 1 und Artikel 33 Absatz 1Fahrtenschreiber wird nicht ordnungsgemäß verwendet (z. B.: absichtlicher, freiwilliger oder erzwungener Missbrauch, mangelnde Anweisungen zur richtigen Verwendung usw.)VSI
9.Artikel 32 Absatz 3Verwendung einer betrügerischen Vorrichtung, durch die die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers verändert werden könnenMSI
10.Artikel 32 Absatz 3Verfälschung, Verschleierung, Unterdrückung oder Vernichtung der auf dem Schaublatt aufgezeichneten Daten oder der im Fahrtenschreiber und/oder auf der Fahrerkarte gespeicherten oder von diesen heruntergeladenen DatenMSI
11.Artikel 33 Absatz 2Unternehmen bewahrt Schaublätter, Ausdrucke und heruntergeladenen Daten nicht aufVSI
12.Artikel 33 Absatz 2Aufgezeichnete und gespeicherte Daten sind nicht mindestens ein Jahr lang verfügbarVSI
13.Artikel 34 Absatz 1Falsche Benutzung von Schaublättern/FahrerkartenVSI
14.Artikel 34 Absatz 1Unerlaubte Entnahme von Schaublättern oder der Fahrerkarte, die sich auf die Aufzeichnung der einschlägigen Daten auswirktVSI
15.Artikel 34 Absatz 1Schaublatt oder Fahrerkarte wurde über den Zeitraum, für den es/sie bestimmt ist, hinaus verwendet, mit DatenverlustVSI
16.Artikel 34 Absatz 2Benutzung angeschmutzter oder beschädigter Schaublätter oder Fahrerkarten, Daten nicht lesbarVSI
17.Artikel 34 Absatz 3Keine Eingabe von Hand, wenn vorgeschriebenVSI
18.Artikel 34 Absatz 4Verwendung eines falschen Schaublatts oder Fahrerkarte nicht im richtigen Steckplatz eingeschoben (Mehrfahrerbetrieb)SI
19.Artikel 34 Absatz 5Falsche Betätigung der SchaltvorrichtungVSI
Vorlegen von Angaben
20.Artikel 36Verweigerung der KontrolleVSI
21.Artikel 36Aufzeichnungen für den laufenden Tag und die vorherigen 28 Tage können nicht vorgelegt werdenVSI
22.Artikel 36Aufzeichnungen der Fahrerkarte (falls der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist) können nicht vorgelegt werdenVSI
23.Artikel 36Am Tag der Kontrolle und an den vorherigen 28 Tagen erstellte handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke können nicht vorgelegt werdenVSI
24.Artikel 36Fahrerkarte (falls der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist) kann nicht vorgelegt werdenVSI
Fehlfunktion
25.Artikel 37 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 1Reparatur des Fahrtenschreibers nicht von einem zugelassenen Einbaubetrieb oder einer zugelassenen Werkstatt durchgeführtVSI
26.Artikel 37 Absatz 2Fahrer vermerkt nicht alle vom Fahrtenschreiber während einer Betriebsstörung oder Fehlfunktion nicht mehr einwandfrei aufgezeichneten AngabenVSI

3. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) (Arbeitszeitvorschriften)

3. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) (Arbeitszeitvorschriften)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
1.Artikel 4Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Std., sofern von der Möglichkeit zur Erhöhung auf 60 Std. bereits Gebrauch gemacht wurde56 Std. ≤ … 60 Std.SI
2.Artikel 4Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Std., sofern von der Möglichkeit zur Erhöhung auf 60 Std. bereits Gebrauch gemacht wurde60 Std. ≤ …VSI
3.Artikel 4Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Std., wenn keine Ausnahme nach Artikel 8 gewährt wird65 ≤ … < 70 Std.SI
4.Artikel 4Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Std., wenn keine Ausnahme nach Artikel 8 gewährt wird70 Std. ≤ …VSI
Ruhepausen
5.Artikel 5 Absatz 1Unzureichende obligatorische Ruhepause bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden10 < … ≤ 20 Min.SI
6.Artikel 5 Absatz 1Unzureichende obligatorische Ruhepause bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden… ≤ 10 MinVSI
7.Artikel 5 Absatz 1Unzureichende obligatorische Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden20 < … ≤ 30 MinSI
8.Artikel 5 Absatz 1Unzureichende obligatorische Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden… ≤ 20 MinVSI
Nachtarbeit
9.Artikel 7 Absatz 1Tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 Std., wenn Nachtarbeit geleistet und keine Ausnahme nach Artikel 8 gewährt wird11 Std. ≤ … < 13 Std.SI
10.Artikel 7 Absatz 1Tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 Std., wenn Nachtarbeit geleistet und keine Ausnahme nach Artikel 8 gewährt wird13 Std. ≤ …VSI
Aufzeichnungen
11.Artikel 9Arbeitgeber fälschen Aufzeichnungen über Arbeitszeiten oder verweigern gegenüber dem Kontrollbeamten die Vorlage von AufzeichnungenVSI
12.Artikel 9Angestellte/selbständige Kraftfahrer fälschen Aufzeichnungen oder verweigern gegenüber dem Kontrollbeamten die Vorlage von AufzeichnungenVSI

4. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 96/53/EG des Rates (5) (Vorschriften für Gewicht und Abmessungen)

4. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 96/53/EG des Rates (5) (Vorschriften für Gewicht und Abmessungen)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
Gewichte
1.Artikel 1Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts bei Fahrzeugen der Klasse N35 % ≤ … < 10 %SI
2.Artikel 1Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts bei Fahrzeugen der Klasse N310 % ≤ … < 20 %VSI
3.Artikel 1Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts bei Fahrzeugen der Klasse N320 % ≤ …MSI
4.Artikel 1Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts bei Fahrzeugen der Klasse N25 % ≤ … < 15 %SI
5.Artikel 1Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts bei Fahrzeugen der Klasse N215 % ≤ … < 25 %VSI
6.Artikel 1Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts bei Fahrzeugen der Klasse N225 % ≤ …MSI
Längen
7.Artikel 1Überschreitung der höchstzulässigen Länge2 % < … < 20 %SI
8.Artikel 1Überschreitung der höchstzulässigen Länge20 % ≤ ….VSI
Breite
9.Artikel 1Überschreitung der höchstzulässigen Breite2,65 ≤ … < 3,10 MeterSI
10.Artikel 1Überschreitung der höchstzulässigen Breite3,10 Meter ≤ …VSI

5. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (6) (Regelmäßige technische Überwachung) und die Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (7) (Technische Unterwegskontrolle)

5. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (6) (Regelmäßige technische Überwachung) und die Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (7) (Technische Unterwegskontrolle)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
Technische Überwachung
1.Artikel 8 und 10 der Richtlinie 2014/45/EU und Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2014/47/EUFahren ohne gültigen, nach EU-Recht vorgeschriebenen PrüfnachweisMSI
2.Artikel 12 Absatz 2 der Richtlinie 2014/47/EUNichtaufrechterhaltung des sicheren und verkehrs- und betriebssicheren Zustands eines Fahrzeugs, was zu sehr schweren Mängeln an Bremssystem, Lenkanlage, Rädern/Reifen, Federung oder Fahrgestell oder anderer Ausrüstung führt, wodurch eine unmittelbare Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit gegeben ist, derentwegen das Fahrzeug stillgelegt werden mussMSI

6. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 92/6/EWG des Rates (8) (Geschwindigkeitsbegrenzer)

6. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 92/6/EWG des Rates (8) (Geschwindigkeitsbegrenzer)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
1.Artikel 2 und 3Geschwindigkeitsbegrenzer nicht eingebautMSI
2.Artikel 5Geschwindigkeitsbegrenzer entspricht nicht den geltenden technischen VorschriftenVSI
3.Artikel 5Geschwindigkeitsbegrenzer nicht von einer zugelassenen Werkstatt eingebautSI
4.Verwendung einer betrügerischen Vorrichtung, durch die Daten des Geschwindigkeitsbegrenzers verfälscht werden können, oder Verwendung eines betrügerischen GeschwindigkeitsbegrenzersMSI

7. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) (Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer)

7. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (9) (Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
Ausbildung und Führerschein
1.Artikel 3Beförderung von Gütern oder Personen ohne obligatorische Grundqualifikation und/oder obligatorische WeiterbildungVSI
2.Artikel 10 und Anhang IIFahrer kann keinen gültigen Qualifizierungsnachweis oder Führerschein mit dem entsprechenden Vermerk wie nach nationalem Recht vorgeschrieben vorweisen (z. B.: verloren' vergessen, beschädigt oder unleserlich)SI

8. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) (Vorschriften zum Führerschein)

8. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) (Vorschriften zum Führerschein)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
1.Artikel 1 und 4 der Richtlinie 2006/126/EGBeförderung von Personen oder Gütern ohne gültigen FührerscheinMSI
2.Artikel 1 Anhang IVerwendung eines Führerscheins, der beschädigt oder unleserlich ist oder nicht dem gemeinsamen Muster entsprichtSI

9. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (11) (Beförderung von Gefahrgut auf der Straße)

9. Gruppen von Verstößen gegen die Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (11) (Beförderung von Gefahrgut auf der Straße)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
1.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGBeförderung gefährlicher Güter, deren Beförderung verboten istMSI
2.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGBeförderung gefährlicher Güter mit verbotenen oder nicht zugelassenen Mitteln zur Verwahrung, von der eine solche Gefahr für Menschenleben und Umwelt ausgeht, dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wirdMSI
3.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGBeförderung gefährlicher Güter ohne entsprechende Gefahrgutkennzeichnung am Fahrzeug, von der eine solche Gefahr für Menschenleben und Umwelt ausgeht, dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wirdMSI
4.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGAustreten gefährlicher StoffeVSI
5.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGBeförderung in loser Schüttung in einem in bautechnischer Hinsicht ungeeigneten BehälterVSI
6.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGBeförderung in einem Fahrzeug ohne angemessene ZulassungsbescheinigungVSI
7.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDas Fahrzeug entspricht nicht mehr den Genehmigungsnormen und stellt eine unmittelbare Gefahr darVSI
8.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDie Regeln für die Sicherung und Befestigung der Ladung wurden nicht eingehaltenVSI
9.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDie Regeln für die Zusammenladung von Versandstücken wurden nicht eingehaltenVSI
10.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDie Vorschriften zur Begrenzung der in einer Beförderungseinheit beförderten Mengen wurden nicht eingehalten, einschließlich des zulässigen Füllungsgrads von Tanks oder VersandstückenVSI
11.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGRelevante Angaben zu dem beförderten Stoff, die die Feststellung des Schweregrads des Verstoßes ermöglichen, fehlen (z. B. UN-Nummer, offizielle Benennung, Verpackungsgruppe)VSI
12.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDer Fahrer ist nicht im Besitz einer ordnungsgemäßen SchulungsbescheinigungVSI
13.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGVerwendung von Feuer oder offenem LichtVSI
14.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDas Rauchverbot wird nicht beachtetVSI
15.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDas Fahrzeug ist nicht ordnungsgemäß überwacht oder geparktSI
16.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDie Beförderungseinheit besteht aus mehr als einem Anhänger/SattelanhängerSI
17.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGDas Fahrzeug entspricht nicht mehr den Genehmigungsnormen, stellt jedoch keine unmittelbare Gefahr darSI
18.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGIm Fahrzeug befinden sich nicht die geforderten funktionsfähigen FeuerlöscherSI
19.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGIm Fahrzeug befindet sich nicht die im ADR oder in den schriftlichen Anweisungen vorgeschriebene AusrüstungSI
20.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGBeförderung von Versandstücken mit beschädigter Verpackung, IBC oder Großpackmitteln oder beschädigten, ungereinigten leeren VerpackungenSI
21.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGBeförderung verpackter Güter in einem in bautechnischer Hinsicht ungeeigneten BehälterSI
22.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGTanks/Tankcontainer (einschließlich leerer und ungereinigter) wurden nicht ordnungsgemäß verschlossenSI
23.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGFalsche Kennzeichnung, Bezettelung oder falsches Anbringen von Großzetteln (Placards) am Fahrzeug und/oder falsche VerwahrungSI
24.Anhang I Nummer I.1 der Richtlinie 2008/68/EGKeine schriftlichen Anweisungen gemäß ADR vorhanden oder die schriftlichen Anweisungen betreffen nicht die beförderten GüterSI

10. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) (Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs)

10. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) (Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
Gemeinschaftslizenz
1.Artikel 3Beförderung von Gütern ohne gültige Gemeinschaftslizenz (d. h. Lizenz nicht vorhanden, gefälscht, entzogen, abgelaufen usw.)MSI
2.Artikel 4Das Verkehrsunternehmen oder der Fahrer ist nicht in der Lage, dem Kontrollbeamten eine gültige Gemeinschaftslizenz oder eine gültige beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz vorzulegen (d. h. Gemeinschaftslizenz oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz verloren, vergessen, beschädigt usw.)VSI
Fahrerbescheinigung
3.Artikel 3 und 5Beförderung von Gütern ohne gültige Fahrerbescheinigung (d. h. Fahrerbescheinigung nicht vorhanden, gefälscht, entzogen, abgelaufen usw.)VSI
4.Artikel 3 und 5Der Fahrer oder das Verkehrsunternehmen ist nicht in der Lage, dem Kontrollbeamten eine gültige Fahrerbescheinigung oder eine gültige beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung vorzulegen (d. h. Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung verloren, vergessen, beschädigt usw.)SI

11. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) (Zugang zum Personenkraftverkehrsmarkt)

11. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) (Zugang zum Personenkraftverkehrsmarkt)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
Gemeinschaftslizenz
1.Artikel 4Beförderung von Personen ohne gültige Gemeinschaftslizenz (d. h. Lizenz nicht vorhanden, gefälscht, entzogen, abgelaufen usw.)MSI
2.Artikel 4 Absatz 3Das Verkehrsunternehmen oder der Fahrer ist nicht in der Lage, dem Kontrollbeamten eine gültige Gemeinschaftslizenz oder eine gültige beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz vorzulegen (d. h. Gemeinschaftslizenz oder beglaubigte Kopie verloren, vergessen, beschädigt usw.)VSI
Genehmigung für den Linienverkehr
3.Artikel 5 und 6Betrieb von Linienverkehr ohne gültige Genehmigung (d. h. Genehmigung nicht vorhanden, gefälscht, entzogen, abgelaufen, missbräuchlich verwendet usw.)VSI
4.Artikel 19Fahrer ist nicht in der Lage, dem Kontrollbeamten die Genehmigung vorzulegen (d. h. Genehmigung verloren, vergessen, beschädigt usw.)SI
5.Artikel 5 und 6Haltestellen der Liniendienste in einem Mitgliedstaat entsprechen nicht der ausgestellten GenehmigungSI
Fahrtenblatt für den Gelegenheitsverkehr und andere nicht genehmigungspflichtige Verkehrsdienste
6.Artikel 12Fahren ohne das erforderliche Fahrtenblatt (d. h. Fahrtenblatt nicht vorhanden, gefälscht, enthält nicht die erforderlichen Angaben usw.)SI

12. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (16) (Tiertransporte)

12. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (16) (Tiertransporte)
Nr.RECHTSGRUNDLAGEART DES VERSTOSSESMSI / VSI / SI
1.Anhang I Kapitel IITrennwände sind nicht fest genug, um dem Gewicht der Tiere standhalten zu könnenVSI
2.Anhang I Kapitel IIIBenutzung von Ver- und Entladerampen mit rutschigen Oberflächen, die nicht über ein seitliches Schutzgeländer verfügen oder zu steil sindSI
3.Anhang I Kapitel IIIBenutzung von Hebebühnen oder oberen Ladeflächen, die nicht mit einem Geländer gesichert sind, das verhindern würde, dass die Tiere während der Ver- und Entladevorgänge herausfallen oder entweichen könnenSI
4.Artikel 7Transportmittel, die nicht für lange Beförderungen oder nicht für die Art der beförderten Tiere zugelassen sindSI
5.Artikel 4, 5 und 6Beförderung ohne gültige erforderliche Unterlagen, Fahrtenbuch oder Zulassung als Transportunternehmen bzw. BefähigungsnachweisSI

ANHANG II — Häufigkeit des Auftretens von schwerwiegenden Verstößen

Die Verordnung legt außerdem fest, ab welcher Häufigkeit wiederholte Verstöße einen Grad höher eingestuft werden.

3 SI/pro Fahrer/pro Jahr = 1 VSI
3 VSI/pro Fahrer/pro Jahr = Einleitung eines nationalen Verfahrens zur Beurteilung der Zuverlässigkeit.

Was diese Seite nicht ist

Sie gibt einen veröffentlichten Text wieder, sie ersetzt ihn nicht. Die bei einer Kontrolle zugrunde gelegte Einstufung liegt bei der kontrollierenden Behörde: Jeder Mitgliedstaat wendet eigene Sanktionen an, und dieselbe Überschreitung kann je nach Umständen anders bewertet werden.

Quelle

Volltext auf EUR-Lex · CELEX 32016R0403

Tabellen aus dem amtlichen Text übernommen und anschließend über die dreiundzwanzig Sprachfassungen abgeglichen: Jede Zeile trägt in allen denselben Schweregrad.

Die Schwellen zu kennen ist gut. Sie kommen zu sehen ist besser.

TruckerMaster liest deine Fahrerkarte und deinen Tachographen und zeigt dir, wo du im Verhältnis zu diesen Schwellen stehst — bevor du sie überschreitest.

TruckerMaster kostenlos ausprobieren

Auch lesenswert