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🇩🇪 Deutschland — Fahrverbote für Lkw 2026

In Deutschland gilt an Sonn- und Feiertagen fast den ganzen Tag ein Fahrverbot für schwere Lkw, und im Sommer kommen samstags auf den Hauptachsen zusätzliche Beschränkungen hinzu. Dazu kommen städtische Umweltzonen, die eine Plakette vorschreiben. Hier sind alle Details.

⚠️ Feiertage, Sommerdaten und Schwellenwerte können sich ändern. Diese Seite wird so gut wie möglich aktualisiert, ersetzt aber nicht die offizielle Verordnung: Überprüfen Sie vor einer kritischen Fahrt oder einem Rechtsstreit die geltenden Vorschriften (Bundesbehörden und zuständiges Land). PTAC (zulässige Gesamtmasse) entspricht dem deutschen Begriff zGM.

1. Grundregel

Das grundlegende Fahrverbot gilt im gesamten Bundesgebiet:

🚫Sonn- und Feiertage. Lkw mit mehr als 7,5 t zGM sowie alle Lkw mit Anhänger — auch leer — dürfen an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr nicht fahren.

2. Feiertage 2026

Einige Feiertage gelten nur in bestimmten Bundesländern. Achtung: Bei manchen löst der regionale Feiertagsstatus kein Fahrverbot aus (ausdrücklicher Hinweis unten).

1. Januar — Neujahr

6. Januar — Heilige Drei Könige (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt — Fahrverbot nicht anwendbar)

3. April — Karfreitag

5. April — Ostersonntag

6. April — Ostermontag

1. Mai — Tag der Arbeit

14. Mai — Christi Himmelfahrt

24. Mai — Pfingstsonntag

25. Mai — Pfingstmontag

4. Juni — Fronleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)

15. August — Mariä Himmelfahrt (Saarland — Fahrverbot nicht anwendbar)

3. Oktober — Tag der Deutschen Einheit

31. Oktober — Reformationstag (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)

1. November — Allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)

18. November — Buß- und Bettag (Sachsen — Fahrverbot nicht anwendbar)

25. Dezember — 1. Weihnachtstag

26. Dezember — 2. Weihnachtstag

3. Ausnahmen

Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot befreit sind:

  • Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße: Fahrt vom Absender bis zum nächsten Verlade-/Entladepunkt innerhalb eines Radius von 200 km.
  • Der Güterverkehr im Bereich von Häfen, zwischen Be- und Entladestellen, innerhalb eines Radius von 150 km.
  • Der Transport von frischen und leicht verderblichen Waren — auch leer —: Frischmilch und frische Milchprodukte, Frischfleisch und Fleischerzeugnisse, Frischfisch und Fischerzeugnisse, verderbliches Obst und Gemüse.
  • Fahrzeuge der Bundesbehörden mit Sondergenehmigung.
  • Zugmaschinen allein sowie solche mit kleiner Hilfsplattform.

4. Samstägliches Sommerfahrverbot

In Juli und August gilt zusätzlich zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot ein Fahrverbot samstags von 7 bis 20 Uhr auf bestimmten stark befahrenen Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten. Alle betroffenen Streckenabschnitte können Sie unten aufklappen:

Betroffene Strecken samstags (Juli–August) anzeigen

A1 — von Köln-West nach Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, dann von Münster nach Cloppenburg.

A2 — von Oberhausen nach Bad Oeynhausen.

A3 — von Oberhausen nach Köln-Ost, und von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Nürnberg.

A4/E40 — von Erfurt-Vieselbach nach Hermsdorf-Ost.

A5 — von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Neuenburg.

A6 — von Schwetzingen-Hockenheim nach Nürnberg-Süd.

A7 — von Schleswig/Jagel nach Hamburg-Schnelsen-Nord, von Soltau-Ost nach Göttingen-Nord, und von Schweinfurt/Werneck über Biebelried, Ulm/Elchingen und das Allgäu bis zur Grenze bei Füssen.

A8 — von Karlsruhe über München-Obermenzing, und von München-Ramersdorf nach Bad Reichenhall.

A9/E51 — vom Berliner Ring (Leipzig/Potsdam) nach München-Schwabing.

A10 — vom Berliner Ring (außer Berlin-Spandau) über Havelland nach Oranienburg, und von der Zone Spreeau nach Werder.

A45 — von Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck.

A61 — von Meckenheim über Koblenz bis Hockenheim.

A81 — von Weinsberg nach Gärtringen.

A92 — von München-Feldmoching nach Oberschleißheim, und von Neufahrn nach Erding.

A93 — von Inntal nach Reischenhart.

A99 — von München Süd-West über München-West, München-Allach, München-Feldmoching, München-Nord, München-Ost, München-Süd bis München/Eschenried.

A215 — von Bordesholm nach Blumenthal.

A831 — von Stuttgart-Vaihingen nach Stuttgart.

A980 — vom Allgäu nach Waltenhofen.

A995 — von Sauerlach nach München-Süd.

B31 — von Stockach-Ost (A98) nach Sigmarszell (A96).

B96/E251 — vom Neubrandenburger Ring nach Berlin.

5. Örtliche Nachtfahrverbote

Im Nordhessen gilt für Lkw über 3,5 t ein Nachtfahrverbot von 22 bis 6 Uhr auf den Abschnitten zwischen Borken und Colbe (B3) sowie zwischen Diemelstadt und Lahntal-Goettingen (B252).

Weitere regionale und örtliche Nachtfahrverbote gelten auf durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Streckenabschnitten.

6. Schwertransporte

Schwertransporte und Sondertransporte dürfen die Autobahnen am Wochenende nicht benutzen, und zwar vom Freitag 15 Uhr bis Montag 9 Uhr.

7. Umweltzonen

Viele Städte verbieten besonders schadstoffreichen Fahrzeugen die Einfahrt in eine Umweltzone. Eine Plakette (rot, gelb oder grün je nach Schadstoffklasse) muss obligatorisch an der Windschutzscheibe angebracht sein. Die betroffenen Städte können Sie unten aufklappen:

Städte mit Umweltzone anzeigen

Augsburg, Berlin, Bochum, Bottrop, Bremen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Gelsenkirchen, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Herne, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Markgröningen, Mühlacker, Mülheim, München, Münster, Neu-Ulm, Oberhausen, Osnabrück, Pfinztal, Pforzheim, Pleidelsheim, Recklinghausen, Regensburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Wuppertal.

8. Wissenswertes

🚦Geschwindigkeiten: 50 km/h innerorts; 80 km/h auf Autobahnen; auf anderen Straßen 80 km/h bis 7,5 t und 60 km/h über 7,5 t.

🍺Alkohol: maximal 0,5 g/L; Null-Toleranz (0,0 g) für Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer mit weniger als 2 Jahren Führerscheinbesitz.

❄️Reifen: Schneeketten im Winter in Bergregionen Pflicht, außer im Dreieck Bad Reichenhall / Lofer / österreichische Grenze; Spikes verboten.

💡Beleuchtung: Abblendlicht in Tunneln und bei schlechter Sicht am Tag Pflicht; Nebelscheinwerfer bei Sichtweite unter 50 m; Fahren nur mit Standlicht verboten.

📞Wichtige Nummern: 110 (Polizei), 112 (Notruf), 0180-510.11.12 (Verkehrsinfo).

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