🇵🇱 Polen — Fahrverbote für Lkw 2026
In Polen drehen sich die Lkw-Einschränkungen hauptsächlich um Feiertage und deren Vorabende, mit einer deutlichen Verschärfung in der Sommerzeit, die zusätzliche Zeitfenster am Wochenende hinzufügt. Dazu kommen stadtspezifische Verbote in den großen Ballungsräumen. Hier sind die Details, Zeitfenster für Zeitfenster.
1. Allgemeine Regel
Das Grundverbot gilt für Lkw mit einem GGG von mehr als 12 Tonnen:
🚫Feiertage. Fahrverbot von 8:00 bis 22:00 Uhr an Feiertagen (Liste in Abschnitt 6).
🌙Feiertagsvorabende. Verbot ebenfalls am Vorabend von 18:00 bis 22:00 Uhr.
2. Sommereinschränkungen
Im Sommer kommen zusätzliche Zeitfenster zur allgemeinen Regel hinzu. Dieser Zeitraum läuft vom letzten Freitag im Juni bis zum letzten Sonntag vor Schulbeginn. In diesem Zeitfenster gilt das Verbot (GGG > 12 t) ebenfalls:
📅Am Freitag, von 18:00 bis 22:00 Uhr.
📅Am Samstag, von 8:00 bis 14:00 Uhr.
📅Am Sonntag, von 8:00 bis 22:00 Uhr.
3. Ausnahmen
Von diesen Verboten ausgenommen sind insbesondere:
- Der Transport von humanitärer Hilfe sowie Fahrzeuge für den Bau oder die Instandhaltung von Straßen und Brücken.
- Der Transport von lebenden Tieren und verderblichen Gütern, sofern diese einen wesentlichen Teil der Ladung oder des verfügbaren Laderaums ausmachen.
- Der Transport von Einrichtungen für eine Veranstaltung (Messe, Spektakel).
- Die Versorgung von Schiffen mit Kraftstoff und Trinkwasser.
- Der Transport von Zeitungen, die einen wesentlichen Teil der Ladung oder des verfügbaren Raums ausmachen.
- Der Transport von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln.
- Der Transport von Post, die einen wesentlichen Teil der Ladung oder des verfügbaren Raums ausmacht.
- Fahrzeuge zur Wartung eines Produktionszyklus oder zur Belieferung eines kontinuierlich arbeitenden Unternehmens.
- Der Transport von Beton oder einer Betonpumpenausrüstung.
- Der Transport von Hausmüll und Flüssigabfällen.
- Der Transport von Gütern, die aus einem Zug entladen wurden, im Umkreis von 50 km um den Bahnhof.
- Der kombinierte Verkehr.
- Langsame Landwirtschaftsfahrzeuge und Ackerschlepper.
- Fahrzeuge, die aus dem Ausland zurückkehren, um einen Straßentransportvorgang abzuschließen, oder die zu einem Empfänger in Polen fahren.
- Fahrzeuge, die außerhalb der Sperrdaten oder -zeiten in polnisches Hoheitsgebiet eingefahren sind, im Umkreis von 50 km vom Grenzübergangsort; sowie Fahrzeuge, die an der Grenze auf die Ausreise warten.
Diese Ausnahmen gelten auch für Leerfahrzeuge, die mit einer dieser Ladungskategorien in Verbindung stehen.
4. Gefahrgut (ADR)
☣️Der Transport von Gefahrgut in Mengen, bei denen die orangefarbene Tafel obligatorisch ist, gehört zu den Transporten, die von den Wochenend- und Feiertagsverboten ausgenommen sind. Das heißt, ein ADR-Transport, der durch die orangefarbene Tafel gekennzeichnet ist, darf in Zeitfenstern fahren, die normalerweise für Lkw über 12 t gesperrt sind.
5. Lokale Verbote nach Stadt
Über die nationalen Regeln hinaus haben mehrere Großstädte eigene Zugangsbeschränkungen, oft nach Zeitfenstern. Klicken Sie auf eine Stadt, um die Details aufzuklappen:
Warschau ▾
Der Transit von Lkw über 16 t GGG ist täglich von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 20:00 Uhr in der Stadt verboten, außer für Fahrzeuge, die in Warschau oder Umgebung liefern.
Transitfahrzeuge müssen die Umleitung über die Straßen Nr. 50, 60 und 62 nehmen.
Fahrzeuge mit einer C16-Karte sind von diesem Verbot ausgenommen.
Poznań ▾
In der Zone „B-5" des Stadtzentrums sind Fahrzeuge über 16 t täglich von 7:00 bis 9:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr verboten.
Dauerhaftes Verbot für über 10 t: vom Rataje-Kreisverkehr bis zur Kreuzung Bolesława Krzywoustego mit den Straßen Chartowo und Żegrze sowie auf den Straßen Józefa Piłsudskiego und Inflancka.
Dauerhaftes Verbot für über 16 t: auf den Straßen Arcybiskupa Antoniego Baraniaka, Arcybiskupa Walentego Dymka, Chartowo und auf einem Teil der Straßen Szwajcarska, Żegrze und Hetmańska (von der Straße Żegrze bis zum Kreisverkehr Starołęka).
Zugelassen für über 10 t: von der Autobahn A2 bis zur Anschlussstelle Krzesiny (aus Richtung Warschau, Świecko und Berlin) und von der Schnellstraße S11 (aus Richtung Kattowitz), über die mautfreie A2 und über die Anschlussstellen Dębina und Komorniki.
Wrocław ▾
Lkw über 18 t dürfen die Stadt nur in drei Zeitfenstern befahren: 4:00–6:00 Uhr, 9:00–11:00 Uhr und 20:00–22:00 Uhr.
Die betroffenen Einfahrten befinden sich an den Straßen Karkonoska, Opolska, Żmigrodzka, Średzka sowie an den Straßen Jana III Sobieskiego und Brücknera.
Für ein Ziel in der Zone „B-5" des Zentrums kann das städtische Ingenieurbüro eine Genehmigung ausstellen: Room 405, 2/4 Zapolska Street, 50-032 Wrocław, Tel. 71 777 77 94, oder über seine Website.
Toruń ▾
Lkw über 18 t dürfen die Stadt von 6:00 bis 9:00 Uhr und von 13:00 bis 19:00 Uhr nicht befahren.
Das Sperrgebiet umfasst: Szosa Bydgoska (vor dem Einkaufszentrum Castorama), Szosa Chełmińska (Höhe Straße Pawia), Straße Grudziądzka (Höhe Straße Celnicza), Straße Olsztyńska (Höhe Straße Ceramiczna), Szosa Lubicka (Höhe Straße Odległa), Straße Turystyczna (Busendstation), Straße Łódzka (Höhe Straße Andersa) und Straße Andersa (von Straße Poznańska bis Straße Łódzka).
Für ein Ziel in der Zone „B-5" des Zentrums kann die städtische Straßenverwaltung eine Genehmigung erteilen. Sie befindet sich 159 rue Grudziądzka, geöffnet montags bis freitags von 7:00 bis 15:00 Uhr.
Gliwice ▾
Lkw über 12 t dürfen die Stadt in drei Zeitfenstern nicht befahren: 0:00–4:00 Uhr, 6:00–10:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr.
Das Sperrgebiet umfasst die Straßen Toszecka, Piwna, Zabrska, Feliksa Orlickiego, Kujawska, Pszczyńska, Lotników, Rybnicka, Ignacego Daszyńskiego, Józefa Sowińskiego, Władysława Andersa, Królewskiej Tamy, Błogosławionego Czesława und Warszawska.
Für ein Ziel in diesem Gebiet kann die städtische Straßenverwaltung eine Genehmigung ausstellen: 2b Bolesława Śmiałego Street, 44-121 Gliwice (room 05), oder über ihre Website.
Nowa Sól ▾
Lkw über 15 t dürfen das durch die Straßen Staszica, Wojska Polskiego, Chrobrego, Wrocławska, Przyszłości und Sienkiewicza sowie die Straße Wolności abgegrenzte Gebiet nicht befahren.
Dieses Verbot gilt nicht für Fahrzeuge, die eine Fabrik, ein Unternehmen oder ein Geschäft in dieser Zone „B-5" anfahren müssen.
6. Feiertage 2026
An den unten stehenden Daten gilt das Verbot von 8:00 bis 22:00 Uhr (und von 18:00 bis 22:00 Uhr am Vorabend).
1. Januar — Neujahr
6. Januar — Heilige Drei Könige
5. April — Ostern
6. April — Ostermontag
1. Mai — Tag der Arbeit
3. Mai — Nationalfeiertag
9. Mai — Europatag
24. Mai — Pfingsten
4. Juni — Fronleichnam
15. August — Mariä Himmelfahrt
1. November — Allerheiligen
11. November — Unabhängigkeitstag
25. Dezember — Weihnachten
26. Dezember — Zweiter Weihnachtstag
7. Wissenswertes
📋C16-Karte: In Warschau befreit dieses Dokument den Lkw vom Transitverbot zu Stoßzeiten — halten Sie es bereit, wenn Sie regelmäßig durch die Hauptstadt fahren.
🏙️Zonen „B-5": Mehrere Städte (Poznań, Wrocław, Toruń, Nowa Sól) schützen ihr Zentrum durch eine Zone „B-5". Für eine Lieferung innerhalb dieser Zone beantragen Sie vor Ihrer Ankunft eine Genehmigung bei der städtischen Straßenverwaltung.
🚛Transit Warschau: Bei reinem Transit planen Sie die Umleitung über die Straßen Nr. 50, 60 und 62 ein, anstatt durch die Agglomeration zu fahren.
📞Nützliche Nummern: 112 (europäischer Notruf), 997 (Polizei), 999 (Rettungsdienst), 998 (Feuerwehr).
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