Mein Chef zahlt meine Überstunden nicht — was tun?
Zwei Dinge entscheiden in Deutschland darüber, ob du dein Geld siehst: wie schnell du dich meldest — oft bleiben nur drei Monate — und ob du Tag für Tag beweisen kannst, wann du angefangen und aufgehört hast. Deine Fahrerkarte kann genau das. Alle Angaben unten sind mit dem Gesetzestext verlinkt.
Wer im Fernverkehr Überstunden schiebt und sie nicht bezahlt bekommt, steht selten vor einem Beweisproblem — sondern vor einem Zeitproblem. Anders als vielfach angenommen hast du nicht automatisch drei Jahre Zeit. In den meisten Arbeits- und Tarifverträgen steht eine Ausschlussfrist, und die läuft deutlich kürzer. Fang deshalb hinten an: bis wann muss ich mich melden?
1. Zuerst die Ausschlussfrist prüfen — hier verlierst du am meisten
Schau in deinen Arbeitsvertrag und in den geltenden Tarifvertrag. Fast immer findest du dort eine Ausschlussfrist (auch „Verfallklausel“): Ansprüche verfallen, wenn du sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich geltend machst. Drei Monate sind der Normalfall — kürzer darf eine solche Klausel nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht sein.
Daraus folgt etwas, das viele übersehen: Ist die Frist in deinem Vertrag kürzer als drei Monate angesetzt — oder steht dort gar keine —, ist die Klausel unwirksam, und es gilt die gesetzliche Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Lies die Klausel also genau, bevor du davon ausgehst, dass alles verfallen ist.
Der Mindestlohn ist von der Frist ausgenommen
Soweit dein Anspruch den gesetzlichen Mindestlohn betrifft, kann keine Ausschlussfrist ihn beseitigen: Vereinbarungen, die seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind unwirksam, und die Verwirkung ist ausgeschlossen (§ 3 MiLoG). Wenn unbezahlte Stunden deinen effektiven Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken, bleibt dieser Teil also auch nach drei Monaten einforderbar. Der darüber hinausgehende tarifliche oder vertragliche Zuschlag dagegen nicht.
2. Beweise sichern: Tag für Tag, nicht pauschal
Hier liegt die zweite Besonderheit. Das Bundesarbeitsgericht hat am 4. Mai 2022 entschieden (Az. 5 AZR 474/21): Der Arbeitnehmer muss zuerst konkret darlegen, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet hat. Erst dann muss der Arbeitgeber substantiiert erwidern — ein pauschales Bestreiten genügt ihm nicht.
Wichtig für dich: Das Gericht hat es dabei ausdrücklich abgelehnt, diese Beweislast wegen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung (Rechtssache C-55/18, „CCOO“) zu verschieben. Auf „der Chef hätte ja aufzeichnen müssen“ kannst du dich also nicht verlassen.
Und genau deshalb bist du als Kraftfahrer besser gestellt als fast jeder andere Arbeitnehmer: Deine Fahrerkarte zeichnet minutengenau auf, wann du begonnen und aufgehört hast — Lenkzeit, sonstige Arbeitszeit, Bereitschaft. Sie liefert exakt die tageweise Aufstellung, die das BAG verlangt, und sie ist manipulationssicher.
Zusätzlich ist dein Arbeitgeber verpflichtet, deine Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 21a Abs. 7 ArbZG). Du kannst also verlangen, dass er sie vorlegt.
3. Den Betrag beziffern
Stelle deiner Fahrerkarte Monat für Monat die Lohnabrechnung gegenüber. Gerechnet wird auf Basis der Arbeitszeit, nicht der reinen Lenkzeit: Warten an der Rampe, Be- und Entladen, Kontrollen zählen mit.
Für Fahrer im Anwendungsbereich der VO (EG) 561/2006 gilt dabei ein eigener Rahmen (§ 21a ArbZG): im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche, in der einzelnen Woche höchstens 60 Stunden, sofern der Schnitt über vier Kalendermonate beziehungsweise 16 Wochen eingehalten wird. Achte auf die Abgrenzung: Zeit, die du im Mehrfahrerbetrieb neben dem Fahrer oder in der Schlafkabine verbringst, zählt nach dieser Vorschrift weder als Arbeitszeit noch als Ruhezeit.
Welche Zuschläge dir zustehen, ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag und dem einschlägigen Tarifvertrag — bundesweit einheitliche Überstundensätze für den Güterverkehr gibt es nicht. Halte am Ende eine Zahl je Monat in der Hand, keine Schätzung.
Vorsicht bei Pauschalklauseln im Vertrag („mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“): Sind sie nicht hinreichend bestimmt, sind sie unwirksam — dein Anspruch besteht dann trotzdem.
4. Schriftlich geltend machen — der Schritt, der die Frist wahrt
Ein sachliches Schreiben an den Arbeitgeber, mit den betroffenen Monaten, den Stunden und dem Betrag. Das ist kein Streit, sondern der Vorgang, der deine Ansprüche vor dem Verfall rettet. Schick es nachweisbar — Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung — und behalte eine Kopie. Viele Fälle enden hier, ohne Konflikt.
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TruckerMaster liest deine Fahrerkarte, vergleicht sie mit deiner Lohnabrechnung und zeigt dir Zeile für Zeile, was fehlt — und erstellt daraus ein Schreiben zur Geltendmachung, das du absenden kannst. Kostenlos, um nachzurechnen, was dir zusteht.
Ausrechnen, was mir zusteht →5. Wenn nichts kommt: Arbeitsgericht
Vor dem Arbeitsgericht brauchst du in der ersten Instanz keinen Anwalt (§ 11 ArbGG) — du kannst dich selbst vertreten, und die Rechtsantragstelle des Gerichts nimmt deine Klage zu Protokoll. Der erste Termin ist der Gütetermin: Dort wird zunächst versucht, sich zu einigen. Endet das Verfahren dort mit einem Vergleich, fallen keine Gerichtsgebühren an.
Eine deutsche Besonderheit solltest du aber kennen: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — auch wenn du gewinnst (§ 12a ArbGG). Wer in einer Gewerkschaft ist, bekommt den Rechtsschutz in der Regel von dort.
6. „Was riskiere ich gegenüber meinem Chef?“
Seinen Lohn einzufordern ist ein Recht, und du kannst es ausüben, während du weiter im Betrieb arbeitest. Bleib sachlich, halte alles schriftlich fest, arbeite mit Zahlen statt mit Vorwürfen — das ist es, was eine Akte belastbar macht. Betriebsrat und Gewerkschaft können dich dabei begleiten.
Rechtsgrundlagen
Die Links führen direkt zum amtlichen Gesetzestext beziehungsweise zur Entscheidung im Volltext.
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§ 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist (drei Jahre)
Bundesministerium der Justiz · Gesetzestext · de
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§ 3 MiLoG — Unabdingbarkeit des Mindestlohns
Bundesministerium der Justiz · Gesetzestext · de
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§ 21a ArbZG — Arbeitszeit im Straßentransport, Aufzeichnungspflicht
Bundesministerium der Justiz · Gesetzestext · de
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BAG, Urteil vom 4. Mai 2022 — 5 AZR 474/21 (Darlegungslast bei Überstunden)
Bundesarbeitsgericht · Entscheidung im Volltext · de
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§ 11 ArbGG — Prozessvertretung (kein Anwaltszwang in der ersten Instanz)
Bundesministerium der Justiz · Gesetzestext · de
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§ 12a ArbGG — Kostentragung in der ersten Instanz
Bundesministerium der Justiz · Gesetzestext · de
Allgemeine Information, Stand August 2026 — keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Arbeitsvertrag und der für dich geltende Tarifvertrag. Im Zweifel: Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.