TruckerMaster TruckerMaster

🇫🇷 France — Fahrverbote für Lkw 2026

In Frankreich besteht das Herzstück der Regelung aus einem landesweiten Fahrverbot an Wochenenden und Feiertagen für Fahrzeuge über 7,5 t zGG. Hinzu kommen besondere Samstage im Sommer und Winter, ein verschärftes Regime in der Île-de-France, zahlreiche im Winter gesperrte Strecken in der Rhône-Alpes-Region sowie permanente lokale Verbote je nach Tonnage. Hier die Details, Strecke für Strecke.

⚠️ Kalender (Feiertage, Sondersamstage) und Schwellenwerte ändern sich von Jahr zu Jahr. Dieses Merkblatt wird so aktuell wie möglich gehalten, ersetzt jedoch nicht die offizielle Verordnung: Überprüfen Sie vor einer heiklen Fahrt oder einem Streitfall die geltenden Vorschriften (Ministerial- und Präfekturerlässe, Bison Futé). Das zGG ist die zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand.

1. Allgemeine Regel

Das landesweite Verbot gilt für Lkw über 7,5 t zGG (Sonder- und Landwirtschaftsfahrzeuge sind ausgenommen). Es umfasst mehrere kumulativ geltende Zeitfenster:

🚫Wochenende. Von Samstag 22 Uhr bis Sonntag 22 Uhr.

📅Feiertage. Von 0 Uhr bis 22 Uhr an Feiertagen (außer Samstags-Feiertagen) und von 0 Uhr bis 24 Uhr, wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt.

🌙Vorabende von Feiertagen. Ab 22 Uhr am Vorabend eines Feiertags (außer wenn der Vorabend ein Sonntag ist) und von 0 Uhr bis 24 Uhr, wenn der Vorabend auf einen Sonntag fällt.

2. Sondersamstage 2026

Zusätzliche Verbote gelten für den Güterverkehr über 7,5 t an bestimmten verkehrsreichen Tagen:

☀️Sommersaison (gesamtes Netz). Von 7 Uhr bis 19 Uhr an den Samstagen 11., 18. und 25. Juli sowie 1. und 8. August 2026.

❄️Wintersaison (Rhône-Alpes-Netz). Von 7 Uhr bis 18 Uhr an den Samstagen 7., 14., 21. und 28. Februar sowie am Samstag 7. März 2026.

3. Feiertage 2026

An den nachstehenden Daten gelten die Verbote aus Abschnitt 1. Drei Feste gelten nur in den Départements Moselle, Haut-Rhin und Bas-Rhin (in Klammern angegeben).

1. Januar — Neujahr

3. April — Karfreitag (Moselle, Haut-Rhin, Bas-Rhin)

6. April — Ostermontag

1. Mai — Tag der Arbeit

8. Mai — Kriegsende 1945

14. Mai — Christi Himmelfahrt

25. Mai — Pfingstmontag

14. Juli — Nationalfeiertag

15. August — Mariä Himmelfahrt

1. November — Allerheiligen

11. November — Waffenstillstand 1918

25. Dezember — Weihnachten

26. Dezember — Stephanstag (Moselle, Haut-Rhin, Bas-Rhin)

4. Île-de-France

In der Île-de-France überlagern zusätzliche Zeitfenster die allgemeine Regelung, geordnet nach Fahrtrichtung. Ausnahme: An den Sommer-Sondersamstagen 11., 18. und 25. Juli sowie 1. und 8. August gilt ein Fahrverbot von 7 Uhr bis 19 Uhr, danach ist die Fahrt von 19 Uhr bis 24 Uhr wieder erlaubt.

Richtung Paris → Provinz

Freitag — von 16 Uhr bis 21 Uhr.

Samstag — von 10 Uhr bis 18 Uhr, dann von 22 Uhr bis 24 Uhr.

Sonntag und Feiertag — von 0 Uhr bis 24 Uhr.

Vorabend eines Feiertags — von 16 Uhr bis 24 Uhr.

Richtung Provinz → Paris

Montag und Tag nach Feiertag — von 6 Uhr bis 10 Uhr.

Samstag und Vorabend eines Feiertags — von 22 Uhr bis 24 Uhr.

Sonntag und Feiertag — von 0 Uhr bis 24 Uhr.

Ganzjährig gesperrte Autobahnabschnitte

A6a und A6b — vom Pariser Ring bis zur Einmündung in A6 und A10 (Wissous).

A106 — von der Einmündung mit A6b bis zum Flughafen Orly.

A6 — von der Einmündung A6a/A6b bis zur RN104-Est (Lisses).

A10 — von der Einmündung A6a/A6b bis zur RN20 (Champlan).

A13 — vom Ring bis zum Autobahnkreuz Poissy/Orgeval (Orgeval).

A12 — von der Einmündung an der A13 (Dreieck Rocquencourt) bis zur RN10 (Montigny-le-Bretonneux).

5. Rhône-Alpes-Strecken im Winter gesperrt

Im Winter sind eine Reihe von Gebirgsrouten im Rhône-Alpes-Netz für Lkw gesperrt. Klicken Sie auf einen Korridor, um die betroffenen Abschnitte anzuzeigen:

Bourg-en-Bresse / Chamonix

A40 — von Pont d'Ain (Abzweig A40/A42) bis Passy-le-Fayet (Abzweig A40/RD1205).

RD1084 — von Pont d'Ain (Abzweig RD1084/RD1075) bis Bellegarde.

RD1206 — von Bellegarde bis Annemasse.

RD1205 — von Annemasse bis Passy-le-Fayet.

RN205 — von Passy-le-Fayet bis Chamonix.

Lyon / Chambéry / Tarentaise / Maurienne

A43 — vom Autobahnkreuz A46 Süd/A43 bis zum Autobahnkreuz A43/A432 in Richtung Lyon → Chambéry, dann vom Autobahnkreuz A43/A432 bis zum Fréjus-Tunnel.

A430 — von Pont Royal (Einmündung A43/A430) bis Gilly-sur-Isère (Einmündung A430/RN90).

RD1090 — von Pont-Royal bis Gilly-sur-Isère.

RN90 — von Gilly-sur-Isère bis Bourg-Saint-Maurice.

RD1090 — von Bourg-Saint-Maurice bis Séez.

RD306 (Rhône) und RD1006 (Isère/Savoie) — von Saint-Bonnet-de-Mure bis Le Freney.

RN201 — Schnellstraße Chambéry Transitring.

Lyon / Grenoble / Briançon

A48 — von Coiranne (Abzweig A48/A43) bis Saint-Égrève (Abzweig A48/A480).

A480 — von Saint-Égrève bis Pont-de-Claix (Abzweig A480/RN85).

RN85 — von Pont-de-Claix bis Vizille (Abzweig RN85/RD1091).

RD1091 — von Vizille bis Briançon.

Bellegarde und Saint-Julien-en-Genevois / Annecy / Albertville

A41 Nord — von Saint-Julien-en-Genevois (Einmündung A40/A41 Nord) bis Cruseilles (Einmündung A410/A41 Nord).

RD1201 — von Saint-Julien-en-Genevois bis Annecy.

RD1508 — von Bellegarde bis Annecy.

RD3508 — Umgehung von Annecy.

RD1508 — von Annecy bis Ugine.

RD1212 — von Ugine bis Albertville.

Sallanches / Albertville

RD1212 — von Sallanches bis Albertville.

RD1205 — von Annemasse bis Sallanches.

Chambéry / Annecy / Scientrier

A410 — von Scientrier (Einmündung A410/A40) bis Cruseilles (Einmündung A410/A41 Nord).

A41 Nord — von Cruseilles bis zur Einmündung A43 in Chambéry.

RD1201 — zwischen Chambéry und Annecy.

RD1203 — zwischen Annecy und Bonneville.

Grenoble / Chambéry

A41 Süd — zwischen Grenoble und der A43 (Autobahnkreuz Francin) in Montmélian, Richtung Nord.

RD1090 — zwischen Montmélian und Pontcharra.

6. Permanente lokale Verbote (nach zGG)

Unabhängig von den Wochenendregeln sind bestimmte Streckenabschnitte je nach Fahrzeuggewicht dauerhaft gesperrt. Klicken Sie auf einen Schwellenwert, um die betroffenen Strecken zu sehen:

Über 3,5 t

N7 — zwischen Vienne und der Mautstation Roussillon, Richtung Nord → Süd.

N59 — zwischen Lunéville und Sélestat.

N66 — zwischen Remiremont und Cernay.

N580 — in Avignon (Brücken Royaume und Daladier).

A22 (12 km), N356 (5 km) und N227 (3-4 km) — für Lkw in Richtung Ausfahrt A1, Richtung Süd → Nord.

A55 (4 km) — in Marseille, zwischen dem Autobahnkreuz Vieux-Port und Cap Pinède.

A557 — von der Ausfahrt Arenc und Les Ports in Richtung A7 / A55.

Fréjus-Tunnel — Fahrzeuge Euro 0/I/II (sowie über 4,3 m Höhe).

Mont-Blanc-Tunnel — Fahrzeuge Euro 0/1/2 (sowie über 4,7 m Höhe).

Über 6 t

N7 — im Stadtgebiet von Orange, zwischen Einmündung RD976 und RD950.

N7 — in Tain-l'Hermitage, täglich von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Über 7,5 t

A7 und A6 (25 km) — zwischen Ternay und Limonest Dardilly.

A47 — von der Einmündung mit A7 in Richtung Stadtzentrum Lyon bis zum Autobahnkreuz Ternay.

N85 — an der Ausfahrt Laffrey (auch öffentlicher Verkehr betroffen).

Fourvière-Tunnel — sowie Fahrzeuge über 4,3 m Höhe.

Über 16 t

N7 — im Stadtgebiet von Mondragon.

Über 19 t

N66 — täglich von 22 Uhr bis 6 Uhr, zwischen dem Viadukt Séchenat und dem westlichen Kreisverkehr Saint-Amarin, für Lkw be- oder entladen im Elsass oder in Lothringen.

Toulon-Tunnel — Verbindung zwischen A50 (Toulon Est) und A57 (Toulon Ouest) in Richtung Marseille.

Stadtring Lyon — nördlicher Teil (sowie Fahrzeuge über 4,5 m Höhe).

RD59 — zwischen PR 28+622 und 24+273, Richtung Quiévrechain → Rombies-et-Marchipont.

Über 26 t

Ohne Geschwindigkeitsregler:

N85 — zwischen Gap und der Departementgrenze Isère/Hautes-Alpes.

N94 — vom südlichen Kreisverkehr Embrun bis zur italienischen Grenze.

Mit Geschwindigkeitsregler:

N94 — am Col de Montgenèvre (9 km).

7. Gefahrgut & Stammholz

Gefahrguttransport verboten auf:

  • A7 — Richtung Septèmes-les-Vallons nach Marseille.
  • A8 — zwischen der Mautstation Antibes und der italienischen Grenze (nur Ethylenoxid, außer höherer Gewalt).
  • A50 — Richtung La Penne-sur-Huveaune nach Marseille.
  • Tunnels Mont-Blanc, Fourvière und Fréjus — Klasse 1 und andere je nach Verpackung.
  • N7 — Durchfahrt Mautstation Roussillon.
  • Stadtring Lyon — nördlicher Teil.

Stammholztransport:

Begrenzt auf 57 t (6 Achsen) oder 48 t (5 Achsen), mit Bescheinigung über das Fehlen einer zumutbaren wirtschaftlichen Alternative, auf durch Präfekturerlass bezeichneten Strecken.

Verboten auf dem gesamten Netz von Samstag oder Vorabend eines Feiertags 12 Uhr bis Montag oder Tag nach dem Feiertag 6 Uhr (der Präfekt kann das Verbot bei absoluter Notwendigkeit aufheben).

Verboten auf Autobahnen für Fahrzeuge, die 50 km/h nicht erreichen können, sowie bei Schnee, Eis oder eingeschränkter Sicht.

Schwertransporte (Überbreite oder Übergewicht):

Genehmigungspflichtig, individuell oder lokal, ausgestellt durch die zuständige Präfektur (Einreisepräfektur für internationale Fahrten). Einmal genehmigt, dürfen diese Konvois nicht fahren:

  • auf Autobahnen, außer mit Ausnahmegenehmigung des Präfekten;
  • auf dem gesamten Netz von Samstag oder Vorabend eines Feiertags 12 Uhr bis Montag oder Tag nach dem Feiertag 6 Uhr, außer mit Ausnahmegenehmigung des Präfekten;
  • bei Schnee, Eis oder eingeschränkter Sicht.

Schülerbeförderung:

Verboten während der sensiblen Sommerperiode: am Samstag, 1. August 2026 von Mitternacht bis Mitternacht des folgenden Tages (außer innerhalb eines Départements oder zwischen benachbarten Départements).

Lkw über 40 t:

Die 44 t sind nur auf dem nationalen Territorium zulässig. Seit dem 1. Oktober 2025 ist diese Fahrt Lkw vorbehalten, die der Norm Euro 6 entsprechen.

8. Ausnahmen & Genehmigungen

Allgemeine Ausnahmen

Transport von lebenden Tieren.

Transport von verderblichen Gütern oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wenn diese Ladung mindestens die Hälfte des Fahrzeugs ausmacht (nach Gewicht, Fläche oder Volumen). Nach dem ersten Lieferpunkt gelten diese Bedingungen nicht mehr, sofern die Folgelieferungen in der gleichen oder einer angrenzenden Region stattfinden.

Ausstattungen für eine Veranstaltung, die am selben oder am nächsten Tag stattfindet.

Feuerwerk, das am selben oder am nächsten Tag verwendet wird.

Das Gemisch von verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen NOS (UN 1965) oder Mineralölerzeugnisse (UN 1202, 1203, 1223) für Sportwettbewerbe am selben oder am Vortag.

Zeitungen und Zeitschriften.

Büro- oder Fabrikumzüge innerhalb eines städtischen Gebiets.

Fahrzeuge des Wanderhandels (Herkunftsregion oder benachbarte Regionen).

Luftfracht.

Krankenhausabfälle, Wäsche aus Gesundheitseinrichtungen, medizinische oder Schutzmaterialien.

Medizinische Gase.

Industrielle Gamma-Röntgengeräte.

In Moselle, Fahrzeuge, die das Schienen-/Straßenterminal Bettembourg anfahren (unter Bedingungen).

Die Leerfahrt bleibt in der Region des letzten Lieferpunkts oder angrenzenden Regionen möglich.

Kurzfristige Genehmigungen (Präfektur)

Ausgestellt durch die Präfektur des Abgangsdépartements (oder des Ankunftsdépartements für internationalen Verkehr):

Unbedingt notwendige und dringende Transporte im Zusammenhang mit Dürren, Überschwemmungen oder Naturkatastrophen.

Abfälle für eine Deponie oder aus einem Schlachthof.

Wäsche von Hotelkomplexen mit mindestens 1.000 Zimmern.

Tankwagen zur Versorgung von Autobahn- und Flughafentankstellen.

Gefahrgut mit dringendem Lade- oder Entladebedarf in Seehäfen.

Langfristige Genehmigungen (max. 1 Jahr, Präfektur)

Fahrzeuge, die für den Dauerbetrieb von Produktions- oder Industrieanlagen unverzichtbar sind (Genehmigung des Präfekten des Ankunftsdépartements; für Gefahrgut: Stellungnahme des interministeriellen Ausschusses für den Gefahrguttransport).

Fahrzeuge, die zur Versorgung öffentlicher Dienste oder zu Notfällen mit unmittelbarem Bedarf beitragen.

9. Lieferungen & Beladungen in Paris

🕙Fahrzeuge mit weniger als 29 m² Fläche: nur von 22 Uhr bis 17 Uhr erlaubt.

🌃Fahrzeuge bis 43 m² Fläche: nur von 22 Uhr bis 7 Uhr erlaubt.

⏱️Das Parken in der Lieferzone ist auf 30 Minuten begrenzt.

Dauerhafte Ausnahmen: Sicherheitsfahrzeuge, Marktversorgung, Blumenlieferungen, Tankwagen, Reisebusse, Baumaterialien von oder zu einer Baustelle, Straßenwartung, Müllabfuhr und Umzüge.

10. Wissenswertes

🚧Überholen: auf einer Straße mit mindestens 3 Fahrspuren in einer Richtung ist es Fahrzeugen über 3,5 t zGG oder länger als 7 m verboten, die 3. Fahrspur zu benutzen, außer zur Vorbereitung eines Richtungswechsels.

📏Sicherheitsabstände: 28 m bei 50 km/h, 50 m bei 90/80 km/h, 62 m bei 110 km/h und 73 m bei 130 km/h.

🍺Alkohol: maximal 0,5 g/L Blut (0,2 g/L für öffentlichen Verkehr).

❄️Reifen: Schneeketten in Winter in ausgeschilderten Bereichen Pflicht; Winterreifen mit Spikes von November bis März erlaubt, mit entsprechendem Aufkleber.

💡Licht: Abblendlicht tagsüber empfohlen.

📞Wichtige Nummern: 17 (Polizei), 18 (Feuerwehr), 15 (Notaufnahme), 112 (europäischer Notruf).

🛠 Fahren Sie sicher, wo immer Sie in Europa unterwegs sind

Die Fahrverbote variieren von Land zu Land, aber Ihre Lenk- und Ruhezeiten (561/2006) sind überall gleich. TruckerMaster liest Ihre Fahrerkarte auf Ihrem Smartphone, analysiert jeden Tag und erkennt Verstöße — damit Sie sich auf die Straße konzentrieren können.

Meine Karte kostenlos analysieren →