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🇱🇺 Luxemburg — Fahrverbote für Lkw 2026

Das Großherzogtum verfolgt eine besondere Logik: Seine Wochenendfahrverbote betreffen nur den Transitverkehr, der in Luxemburg nicht anhält, mit unterschiedlichen Zeiten je nachdem, ob die Fahrt Richtung Frankreich oder Deutschland geht. Dazu kommen ein nahezu lückenloses Überholverbot auf Autobahnen sowie einige dauerhaft gesperrte Streckenabschnitte. Hier sind die Details.

⚠️ Kalender (gesetzliche Feiertage) und Schwellenwerte ändern sich. Diese Seite wird nach bestem Wissen aktualisiert, ersetzt jedoch nicht die offizielle Verordnung: Vor einer sensiblen Fahrt oder einem Streitfall überprüfen Sie die geltenden Vorschriften bei den luxemburgischen Behörden (Administration des ponts et chaussées, Police grand-ducale). Das zGG (zulässiges Gesamtgewicht) entspricht dem PTAC.

1. Allgemeine Regel

In Luxemburg betrifft das Wochenendfahrverbot ausschließlich den Transitverkehr: Es gilt für Lkw über 7,5 t zGG, die Luxemburg nicht als Ziel haben. Die Zeiten variieren je nach Zielland:

🇫🇷Transit nach Frankreich. Verbot samstags und an Feiertagsvorabenden, ab 21:30 Uhr bis zum darauf folgenden Sonntag oder Feiertag um 21:45 Uhr.

🇩🇪Transit nach Deutschland. Verbot samstags und an Feiertagsvorabenden, ab 23:30 Uhr bis zum darauf folgenden Sonntag oder Feiertag um 21:45 Uhr.

2. Ausnahmen

Vom Wochenendfahrverbot ausgenommen sind:

  • Der Transport von lebenden Tieren, verderblichen Waren und Schnittblumen sowie Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Transporten, wenn sie in Richtung Deutschland durchgeführt werden.
  • Der kombinierte Schienen-Straßen-Verkehr, zwischen dem Be- oder Entladeort und dem Umschlagsbahnhof, sofern die Entfernung unter 200 km liegt und der Transport in Richtung Deutschland erfolgt.

3. Feiertage 2026

Die Vorabende und die nachstehend genannten Feiertage lösen das oben beschriebene Transitverbot aus. Achtung: Am Nationalfeiertag, dem 23. Juni, gilt keine Fahrverbotssonderregelung.

1. Januar — Neujahr

5. April — Ostersonntag

6. April — Ostermontag

1. Mai — Tag der Arbeit

9. Mai — Europatag

14. Mai — Christi Himmelfahrt

25. Mai — Pfingstmontag

23. Juni — Nationalfeiertag (kein Fahrverbot an diesem Tag)

15. August — Mariä Himmelfahrt

1. November — Allerheiligen

25. Dezember — Weihnachten

26. Dezember — Stephanstag

4. Überholverbot

Lkw über 3,5 t zGG dürfen auf nahezu dem gesamten Autobahnnetz des Großherzogtums (rund 125 km) nicht überholen.

5. Dauerhafte Verbote

Zusätzlich zu den Wochenendregelungen sind mehrere Streckenabschnitte dauerhaft für Lkw über 3,5 t zGG gesperrt. Zum Ausklappen anklicken:

Gesperrte Abschnitte (über 3,5 t)

CR150 — zwischen der Kreuzung mit der CR152 in Burmerange und der Kreuzung mit der CR152 in Remerschen.

CR152 — zwischen der Kreuzung mit der CR150 in Burmerange und der Kreuzung mit der CR152B in Schengen.

N16 — zwischen der Kreuzung mit der N16A in Mondorf-les-Bains und dem Mondeur-Anschluss, der die Autobahn A13 mit der N16 verbindet.

Anschlussstelle Schengen (A13) — die Zufahrtsrampe vom Kreuz Bettembourg, zwischen der N10 und der Autobahn A13.

CR151 — von der Kreuzung mit der N16 in Kapebesch bis zur Kreuzung mit der CR152 in Bech-Kleinmacher, nur in Fahrtrichtung Kapebesch → Bech-Kleinmacher.

CR162 — von der Kreuzung mit der CR150A in Elvange bis zur Kreuzung mit der CR152 in Wintrange, nur in Fahrtrichtung Elvange → Wintrange.

Wer ist betroffen (und wer nicht)

Nicht betroffen: Lkw, die über die N6 nördlich des Grenzübergangs Steinfort-Rosenberg sowie über die N11 am Grenzübergang Echternach-Echternacherbrück nach Luxemburg einfahren.

🚫Betroffen: Fahrzeuge im Transit nach Frankreich, die über die N5 nach Luxemburg einfahren; Fahrzeuge aus Deutschland, Frankreich oder Belgien in Richtung europäischer Entwicklungszonen; sowie Fahrzeuge, die Luxemburg aus Rheinland-Pfalz Richtung Saarland durchqueren, und umgekehrt.

6. Wissenswert

🍺Alkoholgrenze: höchstens 0,5 g Alkohol pro Liter Blut.

🚦Geschwindigkeitsbegrenzungen: 50 km/h innerorts, 75 km/h auf sonstigen Straßen, 90 km/h auf Autobahnen.

📞Wichtige Nummern: 113 (Polizei), 112 (Notruf), +352 26 000 (Pannendienst des Automobil-Club du Luxembourg, ACL).

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