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🇮🇹 Italien — Fahrverbote für Lkw 2026

In Italien betrifft das Wochenendfahrverbot nur Sonntage und Feiertage, wird jedoch durch einen langen sommerlichen Kalender ergänzt, der sich am Urlaubsreiseverkehr orientiert. Hinzu kommen sehr kodifizierte Ausnahmen (die bekannten grünen Schilder „D" und „A") sowie besondere Regelungen für Gefahrgut. Hier die Details, Datum für Datum.

⚠️ Kalender (Feiertage, Sommerdaten) und Schwellenwerte ändern sich jedes Jahr. Dieses Dokument wird so aktuell wie möglich gehalten, ersetzt jedoch nicht das offizielle Dekret (calendario dei divieti des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr): Vor einer heiklen Fahrt oder einem Streitfall prüfen Sie bitte die geltenden Vorschriften. Der PTAC ist das zulässige Gesamtgewicht.

1. Grundregel

Die Grundbeschränkung gilt für Lkw über 7,5 t zGG:

🚫Sonntage und Feiertage. Fahrverbot von 9:00 bis 22:00 Uhr an allen Sonntagen und Feiertagen.

☀️Sommersonntage. In den Monaten Juni, Juli, August und September beginnt das Sonntagsfahrverbot früher: bereits ab 7:00 Uhr (bis 22:00 Uhr).

Zu diesen Tagen kommt eine Reihe fester Daten im Zusammenhang mit starkem Urlaubsverkehr hinzu, die im nächsten Abschnitt beschrieben werden.

2. Zusätzliche Daten 2026

Zusätzlich zu Sonntagen und Feiertagen gilt das Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t auch an den nachfolgenden Daten und Zeiten. Zum Aufklappen anklicken:

Frühling — rund um Ostern

Freitag, 3. April — von 14:00 bis 22:00 Uhr.

Samstag, 4. April — von 9:00 bis 16:00 Uhr.

Dienstag, 7. April — von 9:00 bis 14:00 Uhr.

Samstag, 30. Mai — von 9:00 bis 14:00 Uhr.

Sommer — Samstage 8:00–16:00 Uhr

Von 8:00 bis 16:00 Uhr an folgenden Samstagen:

Juli: Samstage 4., 11., 18. und 25. Juli.

August: Samstage 22. und 29. August.

Sommer — Freitage 16:00–22:00 Uhr

Von 16:00 bis 22:00 Uhr an folgenden Freitagen:

Juli: Freitage 24. und 31. Juli.

August: Freitage 7. und 14. August.

Brücke 15. August — Samstage 8:00–22:00 Uhr

Von 8:00 bis 22:00 Uhr an folgenden Samstagen:

Samstag, 1. August und Samstag, 8. August.

3. Zeitliche Ausnahmen

Bestimmte Fahrten profitieren von einer Verschiebung des Fahrverbots, sofern Ursprung oder Ziel der Ladung nachgewiesen werden kann:

🚢Aus dem Ausland oder von Sardinien. Fahrzeuge, die aus dem Ausland oder von Sardinien kommen und in Italien entladen müssen, beginnen ihr Fahrverbot 4 Stunden später (Herkunftsnachweis erforderlich).

⛴️Einfahrt nach Sizilien per Fähre. Dieselbe Verschiebung von 4 Stunden gilt für Fahrzeuge, die per Fähre aus einer anderen italienischen Region nach Sizilien einfahren — ausgenommen jene, die aus Kalabrien über die Häfen Reggio di Calabria und Villa San Giovanni kommen.

🌍Richtung Ausland. Fahrzeuge, die in Italien geladen haben und ins Ausland liefern, haben ein Fahrverbot, das 2 Stunden früher endet.

🚆Zu einem Terminal des kombinierten Verkehrs. Für Fahrzeuge, die ins Ausland laden und ein Terminal des kombinierten Verkehrs anfahren, endet das Fahrverbot 4 Stunden früher (siehe Terminalliste unten).

Hafengelände Genua. Innerhalb des Hafens von Genua endet das Fahrverbot ebenfalls 4 Stunden früher.

Liste der Terminals für kombinierten Verkehr anzeigen

Häfen: Bologna, Padua, Verona (Quadrante Europa), Turin-Orbassano, Rivalta Scrivia, Trient (Trento), Novara, Domodossola, Parma-Fontevivo.

Intermodale Terminals: Busto Arsizio, Mailand-Rogoredo (Milano-Rogoredo), Mailand-Smistamento (Milano-Smistamento).

Sonstige: Flughäfen und Güterbahnhöfe.

4. Befreiungen (grünes Schild „D")

Vollständig vom Fahrverbot ausgenommen sind:

🥬Lebensmittel und sensible Produkte. Der Transport von verderblichen Lebensmitteln, Frisch- und Milchprodukten, Schnittblumen und lebenden Tieren. Diese Fahrzeuge müssen seitlich und hinten ein grünes Schild 50 × 40 cm mit dem Buchstaben „D" in Schwarz, 20 cm hoch, führen.

🚑Notfall und Notwendigkeit. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Transport von medizinischem Material, Kraftstoff für Verteilung oder Verbrauch sowie Trinkwasser für den häuslichen Gebrauch.

↩️Rückkehr zum Ausgangsort. Fahrzeuge, die zu ihrem Ausgangsort zurückkehren, wenn die Strecke weniger als 50 km beträgt und keine Autobahn benutzt wird.

💡 Das grüne Schild „D" kennzeichnet befreite Güter: Ohne dieses Schild kann die Kontrolle das Fahrzeug als illegal fahrend betrachten, auch wenn die Ladung tatsächlich verderblich war.

5. Ausnahmegenehmigungen der Präfektur (Schild „A")

Andere Transporte können zur Fahrt zugelassen werden, jedoch nur mit Genehmigung der Präfektur (prefettura) der Abgangsprovins — bzw. der Einreiseprovins für internationale Fahrten. Der Antrag muss mindestens 10 Tage im Voraus gestellt werden, und die Genehmigung gilt maximal 6 Monate.

⏱️Güter, die aufgrund ihrer Natur, Saison oder des Klimas schnell verderben und unverzüglich vom Produktionsort zum Lager- oder Verkaufsort befördert werden müssen.

🌾Viehfutter zur Tierernährung.

🏭Güter, die bei absoluter Notwendigkeit oder Dringlichkeit im Zusammenhang mit kontinuierlich laufenden Industriebetrieben transportiert werden müssen.

💡 Diese drei Fälle erfordern ein grünes Schild 50 × 40 cm mit dem Buchstaben „A" in Schwarz, 20 cm hoch — nicht zu verwechseln mit dem Schild „D" der Befreiungen aus Abschnitt 4.

Ebenfalls von einer Ausnahmegenehmigung betroffen sind Landwirtschaftliche Fahrzeuge im nationalen Straßennetz.

6. Transport von Gefahrgut

Über die allgemeinen Verbote hinaus unterliegen bestimmte Gefahrgüter einem besonderen Regime:

☢️Klassen 1 und 7 (Explosivstoffe und radioaktive Stoffe) — verboten vom 23. Mai bis 6. September, von Samstag 8:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr, zusätzlich zu den festen Verbotsdaten der Grundregel. Eine Präfekturausnahme ist nur für dringende nationale Bauarbeiten möglich, nach vorgeschriebenen Routen, Zeiten und Verfahren.

🎆Außerhalb der Verbotszeiträume unterliegt der Transport von Gefahrgut nur für Feuerwerk der Klassen 4 und 5 einer Präfekturgenehmigung.

🐌Besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für Explosivstoffe. Fahrzeuge mit explosiven Stoffen oder Gegenständen sind auf 30 km/h innerorts und 50 km/h außerorts begrenzt. Für andere Gefahrgüter gelten die normalen Geschwindigkeitsbegrenzungen.

7. Feiertage 2026

Das Fahrverbot von 9:00 bis 22:00 Uhr (oder 7:00–22:00 Uhr an Sommersonntagen) gilt an diesen Daten. Einige Schutzpatronatsfeste gelten nur in einer Stadt oder Region (in Klammern angegeben).

1. Januar — Neujahr

6. Januar — Heilige Drei Könige

5. April — Ostersonntag

6. April — Ostermontag

25. April — Tag der Befreiung

1. Mai — Tag der Arbeit

25. Mai — Pfingstmontag (nur Trentino-Südtirol)

2. Juni — Nationalfeiertag der Republik

24. Juni — Johannes der Täufer (nur Florenz, Genua, Turin)

29. Juni — Peter und Paul (nur Rom)

15. Juli — Heilige Rosalia (nur Palermo)

15. August — Mariä Himmelfahrt (Ferragosto)

19. September — San Gennaro (nur Neapel)

4. Oktober — San Petronio (nur Bologna)

1. November — Allerheiligen

7. Dezember — Sant'Ambrogio (nur Mailand)

8. Dezember — Mariä Empfängnis

25. Dezember — Weihnachten

26. Dezember — Zweiter Weihnachtstag

8. Wissenswertes

🚦Geschwindigkeiten: 50 km/h innerorts; auf Autobahnen 100 km/h (bis 12 t) oder 80 km/h (über 12 t); auf anderen Straßen 80 km/h (bis 12 t) oder 70 km/h (über 12 t).

🍺Alkohol: maximal 0,5 g Alkohol pro Liter Blut.

❄️Reifen: Winterreifen vom 15. Oktober bis 15. April im Aostatal Pflicht; Schneeketten in beschilderten Zonen Pflicht; Spikereifen vom 15. November bis 15. März für Lkw ab 3,5 t erlaubt.

💡Licht: Abblendlicht tagsüber außerorts und in Tunneln Pflicht; Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweite unter 50 m.

📞Wichtige Nummern: 113 (Polizei), 115 (Feuerwehr), 118 (Notarzt), 803.116 (ACI-Pannenhilfe — gilt auch im Vatikan und San Marino).

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