Der Tarifvertrag: was wirklich über Ihren Lohn entscheidet
Aktualisiert am 13. Juni 2026
Das Arbeitsgesetzbuch legt den Rahmen fest, aber im Straßengüterverkehr regelt der Tarifvertrag das Wesentliche: Referenzdienstzeit, Äquivalenzstunden, Prämien und Spesen. Wer ihn kennt, weiß, ob sein Lohn gerecht ist.
Alle französischen Lkw-Fahrer unterliegen demselben Referenztext. Wer seine Logik versteht, vermeidet viele Missverständnisse auf der Gehaltsabrechnung.
1. Die CCNTR (IDCC 16), der Referenztext
Es handelt sich um den Nationalen Tarifvertrag für den Straßengüterverkehr und ergänzende Transporttätigkeiten, identifiziert durch den Code IDCC 16. Er gilt für die Mehrheit der Transportunternehmen und regelt die Eingruppierung (Gruppen, Koeffizienten), die Arbeitszeit, die Prämien und die Reisekostenvergütungen. Die Tarifvertragsnummer muss auf Ihrer Gehaltsabrechnung erscheinen.
2. Äquivalenzstunden und Monatslohnberechnung
Der Straßengüterverkehr unterliegt einer besonderen Regelung: Die Dienstzeit (Anwesenheit bei der Arbeit) ist weiter gefasst als die klassische Ist-Arbeitszeit. Ein Teil dieser Stunden wird daher nach einem Äquivalenzregime vergütet. In der Praxis dient die monatliche Referenzdienstzeit als Grundlage für den garantierten Lohn (die „Monatspauschale").
Wichtig:
Die Referenzdienstzeit ist nicht dieselbe, je nachdem ob Sie im Nah- oder im Fernverkehr tätig sind. Über diese Basis hinaus werden Überstunden mit den entsprechenden Zuschlägen ausgelöst.
Die genauen Stundenschwellen und ihre Wechselwirkung mit Überstunden hängen von den geltenden Zusatztarifverträgen ab. Prüfen Sie stets die aktuell für Ihre Tätigkeit geltenden Werte.
3. Nahverkehr vs. Fernverkehr
🏠Nahverkehr: Sie kehren täglich nach Hause zurück. Angepasste Referenzdienstzeit und Vergütungen (insbesondere Verpflegungskosten).
🛏️Fernverkehr („Fernfahrer"): Sie übernachten auswärts. Höhere Referenzdienstzeit und Übernachtungspauschalen zusätzlich zu den Mahlzeiten.
4. Prämien und Vergütungen, die nicht vergessen werden dürfen
Über den Grundlohn hinaus sehen der Tarifvertrag und seine Zusatzvereinbarungen mehrere Bestandteile vor: Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen (Reisespesen), Dienstalterzulage, ggf. Jahresprämie / 13. Monatsgehalt je nach Unternehmen sowie Zuschläge (Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage). Diese Positionen müssen klar auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen sein.
Die Beträge der Vergütungen und Prämien werden regelmäßig durch Zusatztarifverträge angepasst. Beziehen Sie sich stets auf den aktuell gültigen Vergütungssatz und Ihren Arbeitsvertrag.
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TruckerMaster schlüsselt Ihre tatsächliche Dienstzeit anhand Ihrer Karte tag für tag auf. Sie können diese Stunden dann mit Ihrer Monatspauschale abgleichen und Abweichungen erkennen, bevor sie sich summieren.
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